Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 20. April 2016 den Antrag auf einstweilige Verfügung der Landesverband Rheinland-Pfalz der Partei Alternative für Deutschland gegen unseren Mandanten Daniel Köbler zurückgewiesen.
Die AfD Rheinland-Pfalz hatte Daniel Köbler zunächst per Abmahnung und dann per Antrag auf einstweilige Verfügung aufgefordert die Aussage „Es gibt in der AfD Menschen,
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