Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Hartz-IV-Sanktionen mit monatlichen Leistungskürzungen und Minderungen um 60% oder mehr nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Nach dem am 5. November 2019 verkündeten Urteil dürfen die Jobcenter zwar weiterhin die monatlichen Leistungen um 30% kürzen,
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