Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
über die Verfassungswidrigkeit von pauschalen Wahlrechtsausschlüssen von in
allen ihren Angelegenheiten betreuten Personen und von wegen Schuldunfähigkeit
in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Straftäterinnen und
Straftätern äußert sich Pia Schellhammer,
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