Rheinland-Pfalz

Über die Politik im Land und im Landtag

Mögliche Aberkennung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Inklusionsbetriebe

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Juli 2019 zur „eingeschränkten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei gemeinnützigen Einrichtungen“ ist fraglich, ob Inklusionsbetriebe weiter dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen können. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen würde dies die Inklusionsfirmen existenziell bedrohen,