Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die teilweise Verfassungswidrigkeit von Sanktionen gegenüber Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfängern erklärt der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Daniel Köbler:
„Endlich
wird der Praxis der massiven Kürzung von Hartz IV-Leistungen zu
Sanktionszwecken ein Riegel vorgeschoben.
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