Nachdem das Bundesteilhabegesetz beschlossen wurde, steht nun in den Ländern eine Reihe wichtiger Entscheidungen an, wie z. B. die künftige Trägerschaft der Eingliederungshilfe (EGH). Die landesrechtliche Umsetzung dieser anstehenden Maßnahmen wollen wir in Rheinland-Pfalz in einem Landesinklusionsgesetz zusammenfassen.
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