Die UN-Behindertenrechtskonvention war für die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland und weltweit ein Meilenstein. Sie schrieb erstmals das Recht auf Inklusion in Bildung und Arbeitsmarkt fest.
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Die UN-Behindertenrechtskonvention war für die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland und weltweit ein Meilenstein. Sie schrieb erstmals das Recht auf Inklusion in Bildung und Arbeitsmarkt fest.
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Am
26. März 2009 trat die EU-Behindertenrechtskonvention in Kraft, um Menschen mit
Behinderungen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen.
Sie schrieb erstmals das Recht auf Inklusion in Bildung und Arbeitsmarkt fest.
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Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
über die Verfassungswidrigkeit von pauschalen Wahlrechtsausschlüssen von in
allen ihren Angelegenheiten betreuten Personen und von wegen Schuldunfähigkeit
in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Straftäterinnen und
Straftätern äußert sich Pia Schellhammer,
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Freitag, 22.März 2019
Beginn: 14:00 Uhr
Treffpunkt: wird noch bekannt gegeben
mit
Marita Boos-Waidosch, ehem. Behindertenbeauftragte der Stadt Mainz,
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Die Teilhabe am Arbeitsleben stellt einen zentralen Bereich gesellschaftlicher und politischer Partizipation dar. Die Landesregierung hat sich die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes zum Ziel gesetzt und will die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern.
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Der Bahnhaltepunkt Ahrweiler Markt erfüllt aktuell nicht die Ansprüche an Barrierefreiheit, da die Bahnsteighöhe und die Wagenkastenhöhe der Nahverkehrszüge deutlich auseinanderliegen. Einer der wichtigsten Bereiche für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Lebensbedingungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind allerdings der barrierefreie Zugang und die Benutzung von Bus und Bahn.
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Heute wurde im Ministerrat der Entwurf des rheinland-pfälzischen Ausführungsgesetzes zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen.
Dazu äußert sich der Vorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion, Dr. Bernhard Braun:
„Inklusion ist durch die UN-Behindertenkonvention von 2009 (UN-BRK) völkerrechtlich bindendes Menschenrecht.
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