Allgemein

Urteil in Sachen AfD ./. Köbler

Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 20. April 2016 den Antrag auf einstweilige Verfügung der Landesverband Rheinland-Pfalz der Partei Alternative für Deutschland gegen unseren Mandanten Daniel Köbler zurückgewiesen.

Die AfD Rheinland-Pfalz hatte Daniel Köbler zunächst per Abmahnung und dann per Antrag auf einstweilige Verfügung aufgefordert die Aussage „Es gibt in der AfD Menschen,

„Die Polizei braucht Verstärkung!“ – Statement

In den letzten Wochen kamen einige eMails mit dem Betreff: „Die Polizei braucht Verstärkung!“ in meinem Büro an. Natürlich würde ich die eMails auch gerne einzeln beantworten, da die Absenderadresse aber eine noreply-Adresse ist,

Von AfD geforderte Erklärung wird nicht abgegeben!

Der Landesverband Rheinland-Pfalz der AfD hat Herrn Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender der Grünen Landtagsfraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, dazu aufgefordert bis zum 18. März 2016 eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei bezieht sie sich auf eine Aussage von Herrn Köbler in einem Wahlzeit-Interview der Rheinzeitung.

TTIP-Leseraum auch für Landtagsabgeordnete öffnen

Zur restriktiven Öffnung des TTIP-Leseraums äußert sich Daniel Köbler, GRÜNER Fraktionsvorsitzender im Landtag Rheinland-Pfalz: 

„Wir brauchen auch für Landtagsabgeordnete eine Zugangsberechtigung zum TTIP-Leseraum.

Grün wirkt

Kommunen in Rheinland-Pfalz weisen einen positiven Finanzierungssaldo aus

Das Statistische Landesamt hat die Kommunale Kassenstatistik veröffentlicht. Demnach ist der Finanzierungssaldo rheinland-pfälzischer Städte und Gemeinden insgesamt mit 82 Mio.