Zur heutigen Entscheidung des Bundesrates, die Bestandsdatenauskunft auszuweiten, erklären Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz und Pia Schellhammer, Innenpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Der vorgelegte Entwurf der schwarz-gelben Bundesregierung enthält eine Reihe inakzeptabler Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Deshalb hat die Rot-GRÜNE Landesregierung Rheinland-Pfalz im Bundesrat auch dagegen gestimmt. Leider wurde das Gesetz mit den Stimmen der schwarzgelben Länder und dem SPD alleinregierten Hamburg durchgewunken“, erklärt Daniel Köbler.
Pia Schellhammer ergänzt: „Zukünftig können die Sicherheitsbehörden schon bei Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten Bestandsdatenabrufe durchführen. Eine Schutzschwelle für den Zugriff auf Bestandsdaten gibt es damit nicht mehr. Der Gesetzesentwurf sieht einen Richtervorbehalt ausschließlich für Zugriffe auf Pin/ PUK vor. Der Richtervorbehalt sollte jedoch auch für IP-Adressenzugriffe gelten. Wichtig wäre auch eine unabhängige Evaluation, die eine Wirksamkeitsprüfung der Datenschutzvorkehrungen und zugriffsbeschränkenden Tatbestandsmerkmale in den Sicherheitsgesetzen durchführt.
Da wir Teile der neuen Regelung für verfassungswidrig halten, liegt es nun mal wieder am Bundesverfassungsgericht, die Bürgerinnen und Bürger vor schwarzgelbem Überwachungswahn zu bewahren. Wir sind gespannt auf die Verhandlungen in Karlsruhe.“
Verwandte Artikel
Mainz hält Kurs – Stabilität und Zukunftsinvestitionen im Blick
18. Dezember 2024
Haushaltsbegleitantrag der Koalition im Mainzer Stadtrat
Zum ersten gemeinsamen Haushaltsbegleitantrag der neuen Koalition im Mainzer Stadtrat erklären die Fraktionsvorsitzenden Daniel Köbler (GRÜNE),
…
Einigung auf Digitalpakt 2.0 dank Cem Özdemir
13. Dezember 2024
Der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, Daniel Köbler,
…
Nachhaltige Konsolidierung wichtig
30. Juli 2024
Bezugnehmend auf die Nachricht der Ablehnung des Nachtragshaushaltes 2024 durch die ADD erklärt Daniel Köbler,
…