4+2-Variante vereinbart Lärmschutz mit Wirtschaftsinteressen

Anlässlich der Debatte um den 4+2-Ausbau der A643 erklärt Daniel Köbler, Mainzer Landtagsabgeordneter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Die 4+2-Variante ist die richtige Variante für den Ausbau der A643. Sie berücksichtigt sowohl wirtschaftliche Interessen als auch das Recht der Anwohnerinnen und Anwohner auf Schutz der Ruhe und somit der Gesundheit. Das hat das Gutachten des Landesbetriebs für Mobilität gezeigt. Schade, dass diese Diskussion trotzdem weiterhin ideologisch geführt wird.
Die Mainzer CDU ist angesichts ihrer internen Querelen ohne erkennbare Position. Die Landes-CDU hingegen bleibt auf Beton-Kurs. Anderen fehlt ob ihres Status der außerparlamentarischen Opposition vielleicht der Zugang zur Studie des Landesbetriebs für Mobilität. Das 4+2-Modell hat sich bereits auf dem Abschnitt zwischen Klein-Winternheim und dem Mainzer Kreuz bewährt. Dafür, dass der Bund hier ausrechend Lärmschutz verwehrt, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund.
Über das zentralen Argumente des Naturschutzes hinaus spricht auch ein weiteres Argument für die „4+2″-Lösung: Sie gewehrt eine höhere Rechtssicherheit und sichert somit eine zügigere Umsetzung. Aus dem Flughafendesaster der hessischen CDU müsste ihre Mainzer Parteifreunde eigentlich gelernt haben, dass auch solche Argumente am Ende des Tages zählen.“

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