Rechtsgrundlage für lebendige Innenstädte in Rheinland-Pfalz steht

 

Heute hat der Landtag die Gesetzesgrundlage für Lokale Aufwertungs- und Entwicklungsprojekte (LEAPs) geschaffen. Dazu erklären der Vorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion, Daniel Köbler, sowie der wirtschaftspolitische Sprecher, Wolfgang Schlagwein:

 

Daniel Köbler:

„Der Startschuss ist gefallen: Wir haben in Rheinland-Pfalz die Rechtsgrundlage für einen Zusammenschluss von GrundeigentümerInnen und EinzelhändlerInnen geschaffen, um ihre Quartiere attraktiver zu machen. Die Stärkung der Innenstädte ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb ermöglichen wir gemeinschaftliches Engagement, ohne dass dieses von Trittbrettfahrern ausgenutzt werden kann. Das kommt nicht nur den Kommunen zugute, sondern auch den Menschen vor Ort und der lokalen Wirtschaft. Es ist eine klassische Win-Win-Situation.“

 

Wolfgang Schlagwein:

„Nach der Anhörung im Wirtschaftsausschuss haben wir die Regelungen für mögliche Projekte noch einmal praktikabel ausgestaltet. Nun gilt für den Maßnahmen- und Finanzierungsplan sowie für den Rechenschaftsbericht das Wirtschaftsjahr als Grundlage und nicht mehr das Kalenderjahr. Das heißt beispielsweise, der Rechenschaftsbericht kann ein Jahr nach Arbeitsbeginn vorgelegt werden, statt starr am Ende des Kalenderjahres. Zudem wurde festgelegt, dass nicht mehr als ein Drittel der GrundstückseigentümerInnen dem Projekt widersprechen dürfen. Andernfalls wird es nicht eingeleitet.

 

Besonderes Augenmerk will ich darauf legen, dass solch eine Zusammenarbeit zum Beispiel ein energetisches Quartierskonzept sein kann. Von gemeinsamen Aktionen zum Stromsparen bei Beleuchtung oder Kühlung bis hin zur gemeinsamen Wärmeversorgung: Das senkt nicht nur Nebenkosten, sondern hebt auch das Image des Quartiers.“

 

 

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