Fakten zum Fluglärm

Vor einiger Zeit stellten Ulrich Steinbach und ich 2 Kleine Anfragen zur Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils und dem zunehmenden Fluglärm durch Ausbau des Frankfurter Flughafens, sowie der neuen Flugrouten. Diese Anfragen sind nun beantwortet und offenbaren neue Fakten zum Lärmterror, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.

So hebelt Fraport de facto das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus, indem im Zeitraum zwischen April und September 822 Sonderflüge in der Zeit der Nachtruhe von 23:00 bis 4:59 Uhr genehmigt wurden, was einer Belastung von über 4 Flügen am Tag entspricht. In der gesetzlichen Nacht von 22:00 bis 5:59 Uhr wurden insgesamt 20 593 Flüge vermeldet. Und das bei einer sowieso schon vermehrten Lärmbelastung einzelner Gebiete seit Bau der Nordwest-Landebahn.

Auch die Südumfliegung bleibt weiterhin in der Kritik, hat die Landesregierung doch Gutachten erstellen lassen, die zu der ökonomisch, ökologisch, lärmschutz- und sicherheitstechnisch unsinnvollen Umfliegung Alternativen aufzeigen.

Wir müssen dafür kämpfen, dass diese Gutachten zu Verbesserungen führen und dass gesetzlich geregelt wird, dass das Verfahren bei der Festlegung von Flugrouten transparenter und partizipativer wird. Dazu prüft die rheinland-pfälzische Landesregierung derzeit schon eine Rechtsverordnung zum Schutz vor Fluglärm.

 

Hier die Anfragen im Ganzen zum Herunterladen:

1716-16

1717-16

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