Barrierefreiheit von „luca“

Die App „luca“ nimmt eine wichtige Stellung bei der Öffnung von Handel, Gastronomie und Kultureinrichtungen im Rahme der Corona-Pandemie ein. Rheinland-Pfalz hat dafür die Lizenz für die Anbindung an die Gesundheitsämter erworben. Es gibt aber Kritik an der Barrierefreiheit der Anwendung.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Kritikpunkte an der Barrierefreiheit von „luca“ sind der Landesregierung bekannt?
2. Inwiefern konnten diese ausgeräumt werden?
3. Inwiefern wurde vor Erwerb der Anbindung von der Landesregierung die Barrierefreiheit der Anwendung überprüft?
4. Welche Voraussetzungen muss eine digitale Anwendung erfüllen, um laut Inklusionsgesetz Rheinland-Pfalz als barrierefrei zu gelten?
5. Inwiefern werden diese von „luca“ erfüllt?

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