Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die teilweise Verfassungswidrigkeit von Sanktionen gegenüber Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfängern erklärt der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Daniel Köbler:
„Endlich wird der Praxis der massiven Kürzung von Hartz IV-Leistungen zu Sanktionszwecken ein Riegel vorgeschoben. Das haben wir GRÜNEN schon lange gefordert. Mit einer durchschnittlichen Leistungskürzung von 21 Prozent sind die Sanktionen in Rheinland-Pfalz im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von 19 Prozent sogar besonders hoch. Nur in Bayern und Thüringen werden noch höhere Sanktionen verhängt.
Wir fordern deshalb weiter die völlige Abschaffung derartiger Sanktionen. Sie verletzen die Menschenwürde, schaffen ein Klima der Angst in den Jobcentern und fressen Zeit- und Personalressourcen. Stattdessen setzen wir auf eine sanktionsfreie Garantiesicherung, die die persönliche Beratung und Vermittlung in den Mittelpunkt stellt. Gerade junge Menschen brauchen eine enge Begleitung und verlässliche Ansprechpersonen von Seiten der Jobcenter, damit sie ermutigt und bestärkt werden, ihr Leben eigenständig zu führen.“
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