Bundesverfassungsgericht: Kosten für Hochrisikospiele können in Rechnung gestellt werden

Pressemitteilung der GRÜNEN Landtagsfraktion

14. Januar 2025

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, dass die Kosten für den Mehraufwand von Polizeieinsätzen bei sogenannten Hochrisikospielen im Profifußball auf die Deutsche Fußball Liga (DFL) umgewälzt werden können. Dazu erklärt Carl-Bernhard von Heusinger, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Eine Beteiligung der Vereine an den durch sie ausgelösten zusätzlichen Kosten ist laut Bundesverfassungsgericht gerechtfertigt. Die Profivereine können und sollten sich Investitionen in sichere und friedliche Fußballspiele in ihrem eigenen Interesse leisten. Bei Hochrisikospielen bestehen, verursacht durch gewaltbereite Fangruppierungen, regelmäßig besondere Gefahrenlagen. Diese führen zu erheblichen Mehrkosten für die öffentliche Hand, die weit über die sonst bei Fußballspielen anfallenden Kosten hinausgehen. Auch Rheinland-Pfalz verzeichnete in der vergangenen Saison vier Hochrisikospiele im Profifußball. Im Koalitionsvertrag des Landes haben wir festgehalten, dass wir hierfür eine eigene Gebührenregelung schaffen werden.“

Daniel Köbler, sportpolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt:

„Es bleibt eine politische Entscheidung der Länder, die Vereine für die entstehenden Mehrkosten in die Verantwortung zu nehmen. Damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu Wettbewerbsnachteilen für Vereine führt, deren Länder Gebühren erheben, muss die Deutsche Fußball Liga nun dringend eine solidarische Lösung der Kostenbeteiligung zwischen den Profivereinen finden. Genauso wichtig ist aber die Prävention. Die Unterstützung für die Fanprojekte im Land bauen wir deshalb kontinuierlich aus. Wir haben die Fördermittel alleine in diesem Jahr um zehn Prozent angehoben.“

 

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