Pressemitteilung der GRÜNEN Landtagsfraktion
22. Juni 2023
Weiterbildung ist in Zeiten des Fachkräftemangels und der Digitalisierung essentiell für unsere Gesellschaft. Wir wollen deshalb auch den Weiterbildungseinrichtungen den Rücken stärken. Für sie wollen wir Rechtssicherheit schaffen, indem wir einen Flickenteppich unterschiedlicher Rechtsauslegung verhindern.“
Hintergrund:
Bereits 2015 hat die Bundesregierung eine Änderung im Umsatzsteuerrecht beschlossen, mit der eine kommunale Umsatzsteuerpflicht eingeführt wurde. Das Recht sieht auch Ausnahmen vor. Wir wollen klarstellen, dass die bisher bestehende Umsatzsteuerbefreiung von kommunalen und gemeinwohlorientierten Weiterbildungsleistungen dauerhaft gilt. Gleichzeitig muss für die Kommunen Rechtssicherheit geschaffen werden in der Frage, welche Angebote der Weiterbildung sie weiterhin als umsatzsteuerbefreit ansehen können.
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