Am Weltkindertag sind 69.000 Kinder in Rheinland-Pfalz in Armut: GRÜNE Kindergrundsicherung gegen Kinderarmut

20. September 2021
 
Eine Anfrage der GRÜNEN Landtagsfraktion an die Landesregierung zeigt, dass in Rheinland-Pfalz die Anzahl der Kinder, die in Armut leben, weiterhin sehr hoch ist. Im April 2021 lag die Anzahl der Kinder, die Grundsicherung (SGB II) beziehen, bei 69.027. Für Lisett Stuppy, familienpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, ist dieser Zustand untragbar:
„Jedes Kind verdient unsere Unterstützung, denn Zukunftschancen dürfen nicht von der sozialen Herkunft abhängen. In einem reichen Land wie Deutschland darf kein Kind in Armut aufwachsen, aber bei Alleinerziehenden, Geringverdienenden mit Kindern oder Familien mit mehr als zwei Kindern reicht das Geld vorne und hinten nicht. Kinderarmut bedeutet immer Ausgrenzung, Diskriminierung und schlechtere Bildungschancen.Die Coronapandemie hat die Lage verdeutlicht. Kinderarmut bleibt eine unbearbeitete Großbaustelle. Das muss sich ändern! Wir brauchen eine zielgerichtete und gerechte Förderung, um Familien und Kinder zu stärken. Die Kindergrundsicherung, das Vorhaben der GRÜNEN auf Bundesebene, lautet: Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in eine neue, eigenständige Leistung zusammenzufassen. Und damit alle Leistungen aus einer Hand zur Verfügung stellen.“

Daniel Köbler, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, begrüßt die Maßnahmen der Landesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut: „Mit dem Landesaktionsplan zur Armutsbekämpfung wurden in Rheinland-Pfalz wichtige Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut entwickelt und umgesetzt. Aber es muss sich auf Bundesebene zur Bekämpfung von Armut grundlegend etwas ändern. Neben der Kindergrundsicherung wollen wir Hartz IV durch eine GRÜNE Garantiesicherung ersetzen und den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen.“

Zur Kleinen Anfrage von Daniel Köbler und Lisett Stuppy geht es hier.

Und hier finden Sie die Antwort der Landesregierung.

 
 

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