Während der Corona-Pandemie wurde seitens der Bundesregierung und der Länder über eine spezielle gesonderte Regelung die Einreise von 40.000 ausländischen Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung gebeten über die staatlichen Kontrollmechanismen zur Einhaltung und Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften und der Corona-Hygienemaßnahmen nach der 10. CoBeLVO bei der Saisonarbeit in der Landwirtschaft zu berichten.
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