Bewegung und Sport sind insbesondere bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen wichtig. Nach Behandlung einer Erkrankung am Herzen wie beispielsweise einem Herzinfarkt kann die Teilnahme am Rehabilitationssport in Herzgruppen wesentlich zur Genesung oder Stabilisierung beitragen. Herzgruppen werden von speziell ausgebildeten Übungsleiterinnen und Übungsleitern geleitet. Darüber hinaus ist die Betreuung und Überwachung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX vorgeschrieben. Dadurch sollen eine individuelle sportpraktische Begleitung sowie eine umfassende Versorgung im Notfall gewährleistet werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Herzsportgruppen gibt es in Rheinland-Pfalz?
2. Wie viele Mitglieder verzeichnen die Herzsportgruppen im Vergleich zu anderen Gruppen im Rehabilitationssport?
3. Wie hat sich die Mitgliederzahl in Herzsportgruppen im Vergleich zu anderen Rehabilitationssportgruppen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
4. Wie hoch ist derzeit der Anteil der Sportfördermittel vom Land, die durch den Landessportbund und den Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband an Herzsportgruppen weitergeleitet werden im Vergleich zu den letzten zehn Jahren?
5. Wie wird die Verfügbarkeit von speziell ausgebildeten Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie betreuenden Ärztinnen und Ärzten in Herzsportgruppen gewährleistet?
6. Gibt es Überlegungen, die Betreuung und Überwachung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt durch die Anwesenheit einer Notfallsanitäterin bzw. eines Notfallsanitäters zu ersetzen?
7. Wie wird die Überlegung des Bundesverbands Rehabilitationssport/RehaSport Deutschland e. V. bewertet, die Betreuung und Überwachung von Herzgruppen durch eine einzige Person mit entsprechenden Kompetenzen zu ermöglichen?
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