Durch Steuerhinterziehung und Steuerbetrug gehen dem deutschen Fiskus insbesondere im Rahmen der grenzüberschreitenden
Besteuerung Milliardeneinnahmen verloren. Wichtig für das Steuerergebnis in Rheinland-Pfalz sind aus diesem Grund auch die
Erfolge der Betriebsprüfung sowie der Steuerfahndung.
Auch über Selbstanzeigen (gemäß § 371 Abgabenordnung [AO]) von Steuerbetrügern kann das Land Mehreinnahmen verbuchen.
Gleichzeitig haben sich die Finanzminister der G20-Staaten unlängst in Japan auf einem Treffen für eine Mindeststeuer für Unternehmen
insbesondere aus der Digitalwirtschaft ausgesprochen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie haben sich die Einnahmen aus der Steuerfahndung und Betriebsprüfung rheinland-pfälzischer Steuerbehörden in den
Jahren 2017, 2018 und im ersten der Halbjahr 2019 entwickelt?
2. Wie viele Fälle von Selbstanzeigen gemäß § 371 AO hat es in den Jahren 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019 bei den rheinland-pfälzischen
Steuerbehörden gegeben?
3. Gab es in den Jahren 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019 Ankäufe von sogenannten „Steuer-CDs“ bzw. hatte sich das Land
Rheinland-Pfalz am Kauf von Steuerdaten in dieser Zeit beteiligt?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Einigung der G20-Finanzminister zur Einführung einer globalen Mindeststeuer für Unter –
nehmen im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit und das Steueraufkommen in Rheinland-Pfalz?
5. Hat die Landesregierung Kenntnisse, wie das kommende Verfahren für die Umsetzung der Einigung der G20-Finanzminister
aussieht?
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