Der morgige Internationale Tag der Familie ist ein guter Anlass, um die Anliegen von Familien aufzugreifen sowie für mehr Anerkennung und eine familienfreundliche Gesellschaft zu werben. Familie bedeutet jedoch nicht nur „Vater-Mutter-Kind“. Die Politik muss ein ganzheitliches und gleichberechtigtes Familienbild unterstützen und fördern, unterstreicht der familienpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Daniel Köbler:
„Regenbogenfamilien werden vom Gesetzgeber häufig benachteiligt. Ein Beispiel hierfür ist das Abstammungsrecht: In Deutschland wird der Ehemann der Mutter automatisch als Vater anerkannt – unabhängig davon, ob er der Erzeuger des Kindes ist. In gleichgeschlechtlichen Ehen greift dieser Automatismus nicht, hier muss die Partnerin der leiblichen Mutter erst das langwierige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen – mit ungewissem Ausgang. Diesen Paaren fehlt es an Verbindlichkeit und Rechtssicherheit, die anderen Paaren selbstverständlich zugestanden wird. Eine nachvollziehbare Begründung gibt es dafür nicht, eine rechtliche Anpassung an die Lebensrealitäten vieler gleichgeschlechtlicher Paare ist längst überfällig. Wir müssen die Debatte beschleunigen und brauchen deshalb dringend eine Reform des Abstammungsrechts. Immerhin hat nun auch die SPD auf Bundesebene den Reformbedarf erkannt.“
Köbler weiter: „In Deutschland wachsen rund 14.000 Kinder in Regenbogenfamilien auf. Zahlreiche Studien belegen, dass es diesen Kindern bei gleichgeschlechtlichen Paaren genauso gut geht wie in anderen Konstellationen. Für uns ist Familie da, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Wir nehmen diesen Grundsatz in unserer Familienpolitik ernst und stellen alle Familien auf eine Stufe. Dazu zählen klassische Vater-Mutter-Kind-Konstellationen ebenso wie Alleinerziehende, Patchwork- und Regenbogenfamilien. Familien leisten unersetzliche Arbeit bei der Erziehung und Integration unserer Kleinsten in die Gesellschaft. Sie spenden Fürsorge, Liebe, Geborgenheit und vermitteln der neuen Generation wichtige Werte, die unser soziales Miteinander erst ermöglichen. Umso wichtiger ist es, endlich auch jene Familien zu stärken, die bisher in der Gesetzgebung nicht eingeschlossen wurden oder zu kurz gekommen sind.“
Hintergrund:
Mehr als 90 Prozent der Kinder in Regenbogenfamilien wachsen bei zwei Müttern auf. Viele dieser Kinder wurden in eine bestehende Partnerschaft hineingeboren (Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien). Während bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren der Ehemann der Mutter automatisch rechtlich anerkannter Vater und damit zweites Elternteil ist, unabhängig davon, ob dies den Tatsachen entspricht, muss die Lebenspartnerin der Mutter (die Co- bzw. Mit-Mutter) trotz Eheöffnung erst das Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Erst so kann sie auch rechtlich anerkanntes Elternteil werden. In der Zwischenzeit hat das Kind rein rechtlich nur einen Elternteil. Ob der Antrag zur Stiefkindadoption genehmigt wird, bleibt ebenso offen. Unsicherheiten und Ängste sind in diesem Zusammenhang vorprogrammiert. Aus diesem Grund forderte auch der unabhängige und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Arbeitskreis Abstammungsrecht 2017 eine Reform des Abstammungsrechts. Darin heißt es: „Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können.“ Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im März 2019 einen Diskussionsteilentwurf zur Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht, der die wesentlichen Kritikpunkte der Expert*innenkommission aufgreift. H’f�
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