Am 26. März 2009 trat die EU-Behindertenrechtskonvention in Kraft, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen. Sie schrieb erstmals das Recht auf Inklusion in Bildung und Arbeitsmarkt fest. Mit der Unterzeichnung verpflichtete sich Deutschland, Barrieren in Gebäuden und bei Transportmitteln, im Internet und in der Sprache abzuschaffen. Dazu erklärt Daniel Köbler, Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Inklusion:
„Das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention war für die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ein Meilenstein. Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen ist seither völkerrechtlich garantiert. Die Bilanz nach zehn Jahren: Vieles hat sich verbessert, aber es gibt auch noch einiges zu tun – auch in Rheinland-Pfalz. Im kommenden Plenum werden wir das Thema daher auf die Tagesordnung setzen.
Mit der Streichung der letzten Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen zur Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt. Hinzu kommt die gesetzliche Grundlage für umfassende Barrierefreiheit der Online-Angebote in der öffentlichen Verwaltung.
Weitere Aufgaben bleiben: Die gemeinsame Bildung für Kinder mit und ohne Behinderungen ist erst zum Teil umgesetzt. Die Arbeitslosigkeit ist bei Menschen mit Behinderungen noch immer deutlich höher als bei Menschen ohne Behinderungen, noch viel zu viele Unternehmen stellen gar keine schwerbehinderten Menschen ein. Im Alltag müssen weitere Barrieren beseitigt werden. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention bei uns vollständig erfüllt wird.“
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