Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit von pauschalen Wahlrechtsausschlüssen von in allen ihren Angelegenheiten betreuten Personen und von wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Straftäterinnen und Straftätern äußert sich Pia Schellhammer, Parlamentarische Geschäftsführerin:
„Ein Wahlrechtsausschluss ist ein Eingriff in ein elementares Grundrecht. Endlich ist höchstrichterlich die Entscheidung gefallen, dass der bisherige pauschale Wahlrechtsausschluss verfassungswidrig ist. Wir haben immer wieder auf den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl hingewiesen. Mit diesem Beschluss im Rücken muss nun – wenn möglich – noch vor den Kommunal- und Europawahlen im Bund und auch in Rheinland-Pfalz eine verfassungsgemäße Regelung umgesetzt werden. So haben wir das im Koalitionsvertrag der Ampel festgehalten, und auch die Enquete-Kommission Bürgerbeteiligung hatte bereits vor Jahren in ihrem Schlussbericht die uneingeschränkte politische Beteiligung von Menschen mit Behinderung gefordert. Wir werden das Thema zeitnah parlamentarisch aufgreifen und auf eine schnellstmögliche Anpassung des Wahlrechts hinwirken.“
Daniel Köbler, sozialpolitischer Sprecher, ergänzt:
„Jeder Mensch in der Bundesrepublik Deutschland hat ein von der Verfassung garantiertes Recht zu wählen und gewählt zu werden. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderung und psychisch Kranke. Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft trat und die die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen Leben garantiert, sehen wir GRÜNEN hier schon lange Handlungsbedarf. Jetzt gibt uns das Bundesverfassungsgericht Recht: Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig! Für die Inklusion und die Demokratie ist die heutige Entscheidung eine gute Nachricht. Wir GRÜNEN haben in Bund und Land immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, den pauschalen Wahlrechtsausschluss aufzuheben. Doch gerade gestern haben das die Fraktionen der Großen Koalition in den zuständigen Bundestagsausschüssen wieder abgelehnt. Wahlrechtsausschlüsse müssen nun schnellstmöglich aus den Wahlgesetzen im Bund und in Rheinland-Pfalz gestrichen werden.“
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