Sozialer Wohnraum: Kommunale Wohnungsbaugesellschaften fördern, Fehlentwicklungen ausgleichen

Im Koalitionsvertrag haben die Ampelfraktionen vereinbart, 20.000 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau zu schaffen. Dass dieses Ziel realistisch ist, zeigt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun, Andreas Hartenfels und Daniel Köbler: Mithilfe sozialer Wohnraumförderung wurden in den letzten zweieinhalb Jahren knapp 6.400 Wohnungen geschaffen – mit steigender Tendenz. Dazu äußert sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Bernhard Braun:

„Wohnen ist für die Lebensqualität und die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen von elementarer Bedeutung. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in vielen Ballungsräumen in Rheinland-Pfalz kaum zu bewältigen. Zudem droht im Land die Zahl der sozial gebundenen Mietwohnungen zu sinken.

 Wohnungsbaugesellschaften können in den Städten und auf dem Land Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt steuern und korrigieren. Wir wollen den Kommunen deshalb die Gründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften erleichtern. Dazu müssen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.

Kommunen und ihre Wohnungsbaugesellschaften brauchen zudem Beratung beim sozialen Wohnungsbau: Von der Aufstockung und Erweiterung bestehender Bauten bis hin zu den rechtlichen Möglichkeiten bei der Quartiergestaltung. Dafür halten wir unter anderem die Einführung kommunaler Wohnungsbeauftragter zur Koordinierung von Bedarf und Angebot für sinnvoll.“

HINTERGRUND

Aktuell sind knapp 80.000 Wohneinheiten mit einer Bindung versehen. Davon befinden sich 35.000 WE in den kreisfreien Städten und 45.000 WE in den Kreisen. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl bedeutet dies ungefähr: 3,5 Wohneinheiten pro 100 Einwohner in den Städten und 1,5 Wohneinheiten auf dem Land. Die deutliche Mehrheit (90 Prozent) sind Mietwohnungen in den kreisfreien Städten und knapp 60 Prozent in den Kreisen, der Rest ist selbstgenutztes Wohneigentum. Der weitaus größte Teil der sozial geförderten Wohnungen sind Mietwohnungen mit einer Größe bis zu 90 Quadratmetern in den Städten und Kreisen.

 

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