Die Schwimmbäder in Rheinland-Pfalz sind ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Neben der Aufgabe der Förderung des Schwimmunterrichts für Kinder runden sie das kommunale Freizeitangebot in den Gemeinden und Städten ab.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche öffentlich zugänglichen oder einer Bildungseinrichtung angeschlossenen Schwimmbäder gibt es in Rheinland-Pfalz (örtlich aufgeschlüsselt nach Kreisen, Verbandsgemeinden, Ortgemeinden bzw. Städten, Träger und Art [Hallenbad, Freibad, Schulhallenbad, Naturbad, Erlebnisbad, Kombibad] )?
2. Welche Schwimmbäder sind seit 2015 in Rheinland-Pfalz geschlossen bzw. neu eröffnet worden bzw. welche Pläne hierzu sind der Landesregierung bekannt?
3. Welche Schwimmbecken sind vom Deutschen Schwimmverband in welcher Kategorie als Wettkampfstätte zertifiziert?
4. Wie fördert das Land den Betrieb, die Sanierung bzw. Errichtung von Schwimmbädern bzw. Wassersportstätten?
5. Inwieweit ermöglicht das Landesrecht den kommunalen Gebietskörperschaften die gemeinsame Trägerschaft eines Schwimmbads oder die finanzielle Beteiligung an den Betriebs- und Investitionskosten eines Schwimmbads gemeinde-, verbandsgemeindeund kreisübergreifend?
6. Inwieweit ermöglicht Landesrecht die Unterhaltung eines Schwimmbads in Form von kommunalen Gesellschaften bzw. öffentlichen Beteiligungen?
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