Anzeigepflicht für Steuergestaltungen – Beschluss der Finanzministerkonferenz II

Die Finanzministerkonferenz (FMK) hat im November 2017 Eckpunkte beschlossen, wie in Zukunft Lücken im nationalen Steuersystem mithilfe einer Anzeigepflicht von Steu ergestaltungen schneller geschlossen werden können. Damit soll verhindert werden, dass der Gesellschaft durch „kreative“ Auslegung des Steuersystems Einnahmen entge hen. Betroffen von der Anzeigepflicht sind die Bereiche der Ertrags-, Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie die Grunderwerbsteuer.
Die EU-Richtlinie zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch im Be reich der Besteuerung und über meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestal tungsmodelle wird parallel auf EU-Ebene weiter umgesetzt. Eine nationale Regelung steht dieser nicht entgegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Steuergestaltungsmodelle müssen nach den Eckpunkten der FMK gemeldet werden? Wie genau ist der Begriff der Steuergestaltung definiert?
2. Wie soll das konkrete Verfahren der Anzeigepflicht aussehen, wie ist der formale Prozess ausgestaltet? (Wer ist zur Anzeige verpflichtet, an welche Stelle soll diese Anzeige gerichtet sein? Was erfolgt nach einer Anzeige? Wer bearbeitet die eingegangen Anzeigen etc.?)

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