Die Finanzministerkonferenz (FMK) hat im November 2017 Eckpunkte beschlossen, wie in Zukunft Lücken im nationalen Steuersystem mithilfe einer Anzeigepflicht von Steuergestaltungen schneller geschlossen werden können. Damit soll verhindert werden, dass der Gesellschaft durch „kreative“ Auslegung des Steuersystems Einnahmen entgehen. Betroffen von der Anzeigepflicht sind die Bereiche der Ertrags-, Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie die Grunderwerbsteuer.
Die EU-Richtlinie zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung und über meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle wird parallel auf EU-Ebene weiter umgesetzt. Eine nationale Regelung steht dieser nicht entgegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Ergebnisse erhofft sich die FMK durch die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen?
2. Inwieweit ist die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung von dem Beschluss der FMK betroffen bzw. liegt die Bearbeitung der eingegangenen Anzeigen auf Landes- oder Bundesebene?
3. Wie kann die berufsständische Verschwiegenheitspflicht von Steuerberaterinnen und Steuerberatern gewahrt und können gleichzeitig die Steuergestaltungstricks offengelegt werden?
4. Kann man vor dem Hintergrund, dass durch die Anzeigepflicht Lücken im Steuerrecht möglichst zeitnah entdeckt und vom Gesetzgeber geschlossen werden sollen, mit Mehreinnahmen rechnen, welche die bürokratischen Kosten mindestens aufwiegen?
5. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Beispiele aus der Gegenwart oder Vergangenheit für kreative Steuergestaltung, die durch eine Anzeigenpflicht schneller oder überhaupt hätten behoben werden können? Sind sogenannte Share Deals bei der Grunderwerbsteuer ein solches Beispiel?
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