GRÜNE sorgen für bessere Kontrolle von Landesbeteiligungen

Zum Antrag der regierungstragenden Fraktionen „Steuerung und Kontrolle von Landesbeteiligungen und Landesbetrieben stärken“ äußert sich Daniel Köbler, Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für das Thema Landesbeteiligungen:

„Wir GRÜNE legen seit dem Tag unserer Regierungsbeteiligung verstärkt Wert auf die Kontrolle der Landesbeteiligungen. Auch in der aktuellen Koalition mit SPD und FDP waren wir die treibende Kraft, die die Weiterentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Landesbeteiligungen im Koalitionsvertrag durchsetzte. Ob Nürburgring oder Hahn: Wir tun alles dafür, dass sich Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen und sich das Land Rheinland-Pfalz aus unnötigen wirtschaftlichen Beteiligungen zurückzieht. So waren wir schon immer der Meinung: Es ist nicht Aufgabe des Landes einen Flughafen oder eine Rennstrecke zu unterhalten. Die aktuelle Diskussion um den LBM in Speyer zeigt auch, wie aktuell das Thema Compliance und Transparenz in öffentlichen Betrieben nach wie vor ist.“

Heute hat nun auch der Landtag Eckpunkte einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle und Steuerung von Landesgesellschaften beschlossen. Köbler weiter:

„Konkret soll in Zukunft die Steuerung der Beteiligungsunternehmen des Landes unter der Zielsetzung des optimalen Einsatzes vorhandener Ressourcen sichergestellt werden. Parallel dazu fordern wir eine transparente Führung der Landesbeteiligungen. Überwachen wollen wir diese Prinzipien über eine verstärkte Beratung des Themas im Haushalts- und Finanzausschuss. Grundlage hierfür ist der Beteiligungsbericht der Landesregierung. Um die Grundsätze guter Beteiligungsführung sicherzustellen, fordern wir auch einen regelmäßigen Bericht der Landesregierung über die Einhaltung des ‚Public Corporate Governance Kodex‘. Neben diesen Maßnahmen haben wir in unserem Antrag auch eine Forderung des Landesrechnungshofes aufgegriffen. Dieser hatte bei einer Entscheidung für die Beteiligung des Landes an privaten Dritten im Vorfeld Interessenbekundungsverfahren verlangt.“

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