Rheinland-pfälzische Grundschulen haben die Möglichkeit bei Bedarf Sprachfördermaßnahmen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu beantragen.20
Daher frage ich die Landesregierung:
1. In welchem Umfang werden Sprachfördermaßnahmen an rheinland-pfälzischen Grundschulen angeboten?
2. Welche Voraussetzungen müssen für die Gewährung von Sprachfördermaßnahmenn gegeben sein?
3. In welchem Umfang wurden Sprachfördermaßnahmen in den Schuljahren 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 angeboten (bitte nach Schulträgern aufschlüsseln)?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Konzeption und den pädagogischen Erfolg des Sprachförderunterrichts?
5. Ist geplant die Sprachfördermaßnahmen zukünftig auszubauen bzw. die bisherige Konzeption weiterzuentwickeln?
Antwort:
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