BAMF-Statistik nicht aktuell

In einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung hat der integrationspolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Daniel Köbler, nach den Zahlen der Duldungen und der  vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in Rheinland-Pfalz gefragt. Dazu erklärt er:

„Die Zahlen des BAMF zu den Ausreisepflichtigen sind offenbar nicht aktuell. Da muss das Amt schnell aktiv werden und seine Statistik bereinigen.“

Am 31. Januar 2017 gab es in Rheinland-Pfalz 7.383 Menschen mit einer Duldung. Die Zahl der Ausreisepflichtigen lag zum gleichen Zeitpunkt laut BAMF bei 9.709. Eine Erklärung für die Lücke konnten weder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch das zuständige Bundesministerium des Inneren liefern. Deshalb hat das Land Rheinland-Pfalz, wie andere Bundesländer auch, Überprüfungen anhand der Angaben im Ausländerzentralregister (AZR) durchgeführt.

Köbler zu den Ergebnissen: „Es hat sich gezeigt, dass die Zahlen nicht bereinigt sind. Auch ehemals ausreisepflichtige EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind einberechnet, für die mittlerweile längst die europäische Freizügigkeit gilt und die sich rechtmäßig hier aufhalten dürfen. Außerdem besteht die Differenz aus Personen, die ausgereist sind, deren Datensätze jedoch bis zu einer Abmeldung von Amts wegen registriert bleiben. Wer aber die riskante Flucht nach Europa geschafft hat und etwa zu Verwandten nach Frankreich weitergereist ist, hat andere Sorgen gehabt, als sich hier abzumelden. Insofern hat diese Überprüfung klar gezeigt: Anders als die Opposition glauben machen will, handelt es sich bei dieser Differenz nicht um etliche illegal im Land lebender Menschen.“

Insgesamt zeigten die Zahlen, dass Rheinland-Pfalz bei Duldungen im Ländervergleich auf Platz 6, und damit im Mittelfeld liegt, so Köbler. So haben 1,67 Prozent der Nichtdeutschen eine Duldung hierzulande, im Bundesdurchschnitt sind es 1,54 Prozent.

Hintergrund:

In Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, die keinen erforderlichen Aufenthaltstitel (mehr) besitzen, werden ausreisepflichtig. Im Aufenthaltsgesetz ist geregelt, wann diese Ausreisepflicht vollziehbar wird. Alle vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer, die nicht abgeschoben werden können, erhalten eine Duldung. Mit dieser ist die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt.

Hier finden Sie die Kleine Anfrage und ihre Beantwortung.

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