Den Forderungen der Fraport AG nach einer Aufweichung des Nachtflugverbotes bei besonderen Witterungsverhältnissen erteilt der Mainzer Landtagsabgeordnete Daniel Köbler eine klare Absage:
„Natürlich ist es für die Reisenden unangenehm, wenn sie ungeplant am Flughafen übernachten müssen. Die Fraport benutzt diese Situation jetzt aber als Argument, das Nachtflugverbot generell aufzuweichen. Dabei liegt es in der Verantwortung des Unternehmens den Flugplan nicht bis an die absolute Grenze des Planfeststellungsbeschlusses auszureizen und entsprechende Puffer für unvorhergesehene Verzögerungen einzuplanen“, so Köbler. „Beim Flugbetrieb ist immer mit witterungsbedingten Flugausfällen zu rechnen. Ein Gewitter ist gerade im Hochsommer nichts Ungewöhnliches und in der Regel vorhersehbar. Für solche Fälle liegt es in der Verantwortung der Fraport, Reservekapazitäten vorzuhalten ohne das Nachtflugverbot anzutasten.“
„Für die Menschen des Rhein-Main-Gebietes, die schon wegen des Gewitters keinen Schlaf gefunden haben, ist es nicht zumutbar, dann noch die Fehlplanungen der Fraport ausbaden zu müssen. Der Schutz vor Lärm und die Gesundheit der Bevölkerung müssen hier Vorrang haben.“
Bildquerlle: https://de.wikipedia.org/wiki/Flughafen_Frankfurt_am_Main#/media/File:2010-07-21_A380_LH_D-AIMB_EDDF_06.jpg
Guten Tag,
umgekehrt könnte man auch sagen „Natürlich ist es für die Menschen des Rhein-Main-Gebiets unangenehm, wenn Sie ungeplant eine handvoll Nachtflüge ertragen müssen…“
Mal ganz ehrlich: Was ist besser? Eine Nacht mit einer halben Stunde zusätzlichen Starts oder eine auf einem Feldbett in einem Flughafen? Ich würde mich wohl für Ersteres entscheiden. Nachtflugverbot meinetwegen, aber eine derartige Unflexibilität ist gegenüber den Reisenden (nicht gegenüber der Fraport) unfair. Letztendlich sind die nämlich die, die den Schaden davon tragen.
Grüße aus Hattersheim.
Sehr geehrter Hr. Anton,
ich bin der Meinung, dass die Gesundheit der Menschen im Rhein-Main-Gebiet Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Fraport hat. Ein generelles Aufweichen des Nachtzflugverbotes halte ich aus diesen Gründen für falsch.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Köbler
Einen Puffer für unvorhergesehene Ereignisse hat z.B. Lufthansa in ihrem Flugplan längst eingebaut: Der letzte Lufthansaflug verkehrt planmäßig um 22:15 Uhr und hebt im Normalfall kurz nach halb elf ab. Danach herrscht Ruhe in der Abflugschneise.
Eine Regelung aber, die es einem Transportunternehmen verbietet einen durch höhere Gewalt entstandenen Schaden wirksam einzudämmen, wäre in anderen Wirtschaftszweigen kaum denkbar. Gewitter wie sie in diesem Sommer vorkommen, sind übrigens weder gewöhnlich noch genau vorhersehbar.
Da ein Arbeiten am Flugzeug bei Gewitter lebensgefährlich ist, musste der Betrieb auf dem Vorfeld am Freitagabend für weit über einer Stunde komplett eingestellt werden.
In dieser Zeit konnten auch nur wenige Flüge landen, die allerdings nach der Ankunft auch nicht abgefertigt werden konnten. Die Passagiere mussten an Bord das Ende des Gewitters abwarten.
Nachdem die Abfertigung wieder aufgenommen wurde, war es für viele Fluggäste trotzdem nicht mehr Möglich ihre Anschlussflüge zu erreichen, mussten umgebucht und in Hotels untergebracht werden. Soweit einen sehr unschönen und auch sehr teuren, aber vielleicht gerade noch zumutbaren Zustand.
Aufgrund des herrschenden Nordwindes war die Nutzung der Startbahn 18-West nicht möglich, die neue Nordbahn ist ab 22:00 Uhr generell geschlossen.
Abfliegen war also nur noch in östlicher Richtung über eine Startbahn möglich, mehr als etwa 25 Flüge können unter derart eingeschränkten Bedingungen in einer Stunde nicht abheben.
In solche Ausnahmefälle – und nur um diese geht es – muss es möglich sein eine an der Startbahn wartenden Flug auch nach Mitternacht noch eine Startfreigabe zu erteilen.
Wenn einen Airbus A380, vier Boeing 747, dazu noch 18 Mittelstreckenflüge mit insgesamt fast 5000 Passagiere – zusätzlich zu den 3000 schon vorher Gestrandeten! – um Mitternacht zum Terminal zurück müssen, ist das nicht „unangenehm“, es ist wie eine Flut, eine hochbrisante Katastrophe!
Die AirlinemitarbeiterInnen – zu diesem Zeitpunkt schon 10 Stunden im Dauerstress – wurden teilweise auf schlimmste beschimpft und angebrüllt, auch körperliche Übergriffe sind bei solche Situationen leider keine Seltenheit.
Und deshalb muss eine vernünftige und handhabbare Regelung für derartige Situationen her!
Sehr geehrter Hr. Revet,
vielen Dank für ihre Rückmeldung zu meiner Pressemitteilung. Natürlich ist mir bekannt, dass ein Gewitter einen massiven Eingriff in den Flugverkehr bedeutet. Uneins bin ich mit Ihnen in der Ansicht, dass dies nicht genügend vorhersagbar ist, um im Flugbetrieb rechtzeitig zu reagieren und erst Recht nicht in der Frage ob dieses unternehmerische Risiko auf die Allgemeinheit abgewälzt werden darf. Eine Regelung hat deshalb meiner Meinung der Flughafenbetreiber für seine Kunden und Angestellten zu treffen und nicht die Politik mit einer weiteren Aufweichung des Nachtflugverbotes.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Köbler