Kleine Anfrage der Abgeordneten Pia Schellhammer und Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nach wie vor sind Männer, die zumindest einmal sexuellen Kontakt mit anderen Männern hatten (MSM), lebenslang von der Blutspende ausgeschlossen. Dies wird von der betroffenen Gruppe als diskriminierend empfunden. In anderen EU-Ländern dürfen betroffene Männer dagegen aufgrund verbesserter Nachweismethoden von HIV-Infektionen nach einer bestimmten Frist wieder ohne Einschränkung Blut spenden.
Der Europäische Gerichtshof hat vor diesem Hintergrund 2015 entschieden, dass der generelle Ausschluss von MSM mit dem Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung in Art. 21 Abs. 1 und Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar ist. In Bezug darauf hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in ihrer vergangenen Sitzung einstimmig den Bundesgesundheitsminister aufgefordert, die Auswirkungen des Gerichtsurteils auf die Ausschlusskriterien in Deutschland zu prüfen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass der generelle Ausschluss von MSM von der Blutspende mit dem Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung in Art. 21 Abs. 1 und Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar ist?
- Wie bewertet die Landesregierung den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Überprüfung der nationalen Regelung zum Ausschluss von MSM?
- Inwiefern unterstützt die Landesregierung deshalb den Ansatz nicht eine angebliche Risikogruppe generell von der Blutspende auszuschließen, sondern stattdessen individuell ein Risikoverhalten abzufragen?
- Welche EU-Staaten sind der Landesregierung bekannt, die MSM nicht oder nur zeitlich begrenzt von der Blutspende ausschließen?
- Wie sind die Erfahrungen über die Entwicklung von HIV-Infektionen in Spenderblut in diesen Staaten?
- Welche weiteren Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene gibt es zu diesem Thema?
Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutspende#/media/File:Bloedafname_Sanquin.jpg
Verwandte Artikel
13 Cannabis-Clubs stellen Antrag auf gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis in Rheinland-Pfalz
Eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Köbler, drogenpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, hat ergeben, dass 13 Anbauvereinigungen quer über ganz Rheinland-Pfalz verteilt einen Antrag auf gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis gestellt haben.
Nachhaltige Konsolidierung wichtig
30. Juli 2024
Bezugnehmend auf die Nachricht der Ablehnung des Nachtragshaushaltes 2024 durch die ADD erklärt Daniel Köbler,
…
GRÜNE wählen Fraktionsvorstand
1. Juli 2024
In ihrer Fraktionsklausur am vergangenen Sonntag hat die neugewählte Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren Fraktionsvorstand gewählt.
…