Landtag Rheinland-Pfalz – 17. Wahlperiode – 4. Sitzung, 22.06.2016
Vizepräsident Hans-Josef Bracht:
Vielen Dank, Herr Joa von der Fraktion der AfD.
Es gibt eine weitere Wortmeldung des Herrn Abgeordneten
Köbler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Bitte schön, Herr Köbler.
Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn der Vorredner
die Frage des Anrechts auf Asyl davon abhängig
macht, wie – ich zitiere sinngemäß – ähnlich der Kulturkreis
des Herkunftslandes ist,
(Zurufe von der AfD: Das hat er gar nicht
gesagt!)
dann ist das eben außerhalb der Vorgaben von Verfassung
und Grundgesetz und letztlich menschenverachtender Kulturchauvinismus,
Herr Joa.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
vereinzelt Beifall bei SPD und FDP –
Zuruf von der AfD: Bleiben Sie bei der
Wahrheit!)
Das ist das, was Sie eben hier verkündet haben.
Das Recht auf politisches Asyl ist unabhängig davon, welchem
Kulturkreis, welcher Religion, welcher Sexualität,
welcher Sprache jemand angehört und woher er kommt.
(Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
Wenn ich Sie darauf hinweisen darf, wenn Sie das Bild
eines mitteleuropäischen christlichen Abendlandes in irgendeiner
Form sozusagen als das Anzustrebende sehen,
dann will ich Ihnen sagen, dass es gerade in den Staaten,
über die wir hier reden, Christinnen und Christen sind, die
insbesondere von Diskriminierung und Verfolgung betroffen
sind.
(Abg. Joachim Paul, AfD: Auch in
Asylunterkünften von Diskriminierung
betroffen sind! Das verschweigen Sie!)
Herr Junge, Sie sind in gewissen Sachen überhaupt nicht
konsistent. Auf der einen Seite warnen Sie vor der Islamisierung
des Abendlandes, und auf der anderen Seite fällt
Ihnen kein Wort dazu ein, dass beispielsweise im Land
Algerien in Artikel 144 Strafgesetzbuch Blasphemie steht,
dass jeder mit bis zu drei Monaten Haft belangt wird, der
Beleidigung des Propheten, des gesandten Gottes, Herabwürdigung
von Lehren und Glaubenssätze des Islam, und
zwar durch Schriftzeichen, Erklärung und andere Mittel
begeht.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das kritisieren
wir natürlich!)
Was bedeutet das denn jetzt? – Es bedeutet, es gibt Verfolgung
aus religiösen Gründen in Algerien von Staats wegen
und per Gesetz. Sie müssen mir nicht glauben,
(Zuruf von der AfD –
Glocke des Präsidenten)
aber die Bundesregierung zählt die Verfolgungsgründe in
diesen Staaten auf. Die reichen von Diskriminierung von
Christen, von Frauen, von der Verfolgung von Homosexuellen
bis zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen zwischen
einzelnen Gruppen.
(Glocke des Präsidenten)
Vor allem ist die Ausreise in allen drei Ländern strafbar.
Das heißt für Leute, die zurückgeschickt werden, die werden
dort alle von Staats wegen verfolgt.
(Abg. Uwe Junge, AfD: Unter 2 %!)
Dann überlegen Sie sich einmal, wie sicher es da eigentlich
ist.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD –
Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
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