Wir GRÜNE haben den Prozess der Restrukturierung, Sanierung, Entschuldung und Veräußerung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) seit Jahren maßgeblich mit vorangetrieben. Wir GRÜNE haben mehrfach beschlossen, dass wir die Subventionierung des Flughafens Hahn mit Steuergeldern beenden wollen, da für uns der Betrieb eines Flughafens nicht Aufgabe eines Bundeslandes ist. Frühere rheinland-pfälzische Landesregierungen vor GRÜNER Regierungsbeteiligung haben teure Prestigeprojekte mit Steuermitteln finanziert. Gerade in Zeiten knapper Kassen ist es richtig, dass dies – nach dem Nürburgring und dem Flughafen Zweibrücken – nun auch beim Hahn beendet wird. Der Flughafen soll sich daher zukünftig ohne staatliche Hilfe finanziell tragen, am besten in privater Form. Dies haben wir auch im Landtagswahlprogramm festgehalten und so ist es auch in den Koalitionsvertrag eingeflossen:
Grünes Landtagswahlprogramm 2016
Die Entscheidung der Europäischen Union zum Subventionsstopp für regionale Flughäfen zwingt endgültig zu einer Neuausrichtung der Luftverkehrspolitik des Landes. Dies haben wir GRÜNE ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig werden wir unsere Bemühungen verstärken, zusätzliche Arbeitsplätze ohne direkten Bezug zum Luftverkehr zu schaffen. Wir wollen den Prozess zur Veräußerung des Hahns mit Nachdruck voranbringen, damit eine Bezuschussung des Luftverkehrs mit Steuergeldern endgültig der Vergangenheit angehört.
(…)
Der Flughafen Hahn befindet sich derzeit in einem Umstrukturierungsprozess mit dem Ziel, ohne neue Steuergelder auszukommen.
Ampel-Koalitionsvertrag
Flughafen Frankfurt-Hahn
Der Flughafen Frankfurt-Hahn hat eine erhebliche struktur- und verkehrspolitische Bedeutung – für die Region und weit darüber hinaus. Der Flughafen Hahn (FFHG) befindet sich derzeit in einem Veräußerungsprozess mit dem Ziel, dauerhaft ohne zusätzliche Steuergelder auszukommen. Der eingeschlagene Weg der Privatisierung des Flughafenbetriebs trägt den europäischen Rahmenbedingungen Rechnung und bietet die besten Zukunftschancen für den Standort. Mit Blick auf das Landesinteresse an der Fortentwicklung des Flughafens ist für einen Übergangszeitraum eine europarechtskonforme Förderung des Flugbetriebs erforderlich. Wir werden uns auf Bundesebene für eine Verankerung des Flughafens Frankfurt-Hahn in einem Luftverkehrskonzept der Bundesregierung einsetzen.
Die Veräußerung der FFHG bedeutet das Ende der Dauersubventionierung von Regionalflughäfen in Rheinland-Pfalz. Diese jahrelange GRÜNE Forderung wird mit dem Veräußerungsprozess des Flughafens Hahn umgesetzt. Dabei werden wie bisher darauf achten, dass alles so transparent, wie möglich verläuft, die Vereinbarungen korrekt umgesetzt werden und vor allem die Steuerzahler nicht weiter belastet werden.
Ein besonderes Anliegen ist für uns GRÜNE darüber hinaus der Schutz vor Fluglärm. Hierzu haben wir einige Maßnahmen bereits in der vergangenen Legislatur durchsetzen können. Sollten Lücken im Lärmschutz identifiziert werden, muss entsprechend nachjustiert werden. Wir werden deshalb auf eine schnelle Erstellung und Umsetzung eines Lärmaktionsplans dringen.
Um die Region um den Flughafen Hahn dauerhaft zukunftsfähig zu machen, muss eine strukturpolitische Entwicklung unabhängig vom Flugbetrieb weiter vorangetrieben werden. Wir sind sehr dafür den vom Wirtschaftsministerium in der vergangenen Legislatur eingeschlagenen Weg fortzusetzen und die Wirtschaftsförderung in und mit der Region auf die flughafenunabhängigen Bereiche zu fokussieren.
Im Detail möchte ich folgende Fragen zum Verkauf des Flughafen Hahns beantworten:
Wie ist die Ausgangslage?
Die FFHG betreibt den seit Jahren hochdefizitären Flughafen Frankfurt-Hahn im Rhein-Hunsrück-Kreis. Gesellschafter sind das Land Rheinland-Pfalz mit 82,5 % und das Land Hessen mit 17,5 % der Geschäftsanteile. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat nun einen Vertrag über die Veräußerung seiner Beteiligung an der Gesellschaft geschlossen. Der Ministerrat hatte in seiner Sitzung am 30. Mai 2016 den Verkauf und die Übertragung des Geschäftsanteils des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) an den Bieter beschlossen, der im Rahmen eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahrens das beste Angebot abgegeben hat. Der Erwerber Shanghai Yiqian Trading (SYT) wurde in einem mehrstufigen Verfahren unter Einbeziehung der Europäischen Kommission ermittelt. Eine Voraussetzung für die Veräußerung des Geschäftsanteils ist, dass der Landtag nun die gesetzlich vorgeschriebenen Beschlüsse fasst. Am 2. Juni 2016 wurden der Anteilskaufvertrag sowie ein damit in Zusammenhang stehender Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet. Voraussetzung für den Vollzug ist, dass unter anderem der Landtag zustimmt und die Europäische Kommission Betriebsbeihilfen nach den Luftverkehrsleitlinien genehmigt, was mit der Europäischen Kommission bereits vorbesprochen ist.
Warum will die Landesregierung den Flughafen verkaufen?
Für uns GRÜNE war immer klar, dass der Betrieb eines Flughafens nicht zu den Aufgaben eines Bundeslandes gehört. Vor allem aber, wollen wir schon lange die Subventionierung des Flughafens Hahn durch Steuergelder beenden. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren allgemein die Erkenntnis gereift ist, dass ein dauerhafter Betrieb eines Regionalflughafens in staatlicher Hand nicht ohne Steuermillionen möglich ist. Dem hat die Europäische Kommission im Jahr 2014 durch neue Regeln für Flughäfen auch endlich rechtlich einen Riegel vorgeschoben. Nur noch 8 Jahre lang sind überhaupt Beihilfen an Flughäfen möglich. Darum war klar, wenn am Flughafen Hahn dauerhaft Flugbetrieb stattfinden und endlich die Subventionierung durch Steuermillionen beendet werden soll, klappt dies nur in privater Hand.
Schon 2013 hat der Landtag daher die Entschuldung des Flughafens und den Verkauf der Immobilien, Grundstücke und letztlich der Betriebsgesellschaft eingeleitet und in der Folge mehrfach Beschlüsse dazu gefasst. An der Marktsituation für den Hahn hat sich seither nichts geändert. Es ist nicht absehbar, dass die Verluste des Geschäfts mit der Fliegerei ausgeglichen werden können. Auch im letzten Jahr wurde ein zweistelliger Millionenverlust eingefahren.
Zuletzt haben wir im Dezember 2015 mit dem Landeshaushalt 2016 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Verkauf und die Übergangsfinanzierung geschaffen. Mit dem Verkauf ist klar, die Dauersubventionierung des Flughafens Hahn ist beendet. Es werden keine neuen Subventionsmittel in zukünftige Landeshaushalte eingestellt. Von den damals freigegeben Haushaltsmitteln, ist seither noch kein Cent abgeflossen, was bedeutet, dass wir in dieser Legislatur kein neues Steuergeld für den Flughafen zur Verfügung stellen müssen und werden. Damit wird dies die erste Legislatur seit drei Jahrzehnten in Rheinland-Pfalz sein ohne Steuersubventionierung eines Regionalflughafens. Das ist ein großer GRÜNER Erfolg!
Welche finanziellen Folgen hat der Verkauf?
Alle Finanzmittel, die in den nächsten Jahren in den Flughafen fließen werden sind also bereits im Haushalt 2016 abgebildet. Es werden keine neuen Mittel vom Land mehr aufgewendet um den Flughafen zu subventionieren. Mit dem Verkauf des Regionalflughafens Hahn an die SYT herrscht also Klarheit für die rheinland-pfälzischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Bei dem Käufer des Flughafens Hahn handelt es sich um die Shanghai Yiqian Trading (SYT) mit Sitz in Shanghai. Der Käufer hat nicht nur den höchsten Kaufpreis geboten, sondern aus Sicht der Landesregierung auch das überzeugendste Konzept für die Sicherung der Arbeitsplätze am Flughafen vorgelegt. Er muss auch die Risiken tragen und sich an Investitionen beteiligen. Der Käufer zahlt für Flughafen Hahn einen Kaufpreis im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Dieser wird fällig, wenn der Landtag zugestimmt und die Europäische Kommission die künftigen Betriebsbeihilfen genehmigt hat.
Das Konzept des Investors sieht vor, dass Fracht- und Passagiergeschäft durch eine enge Zusammenarbeit mit asiatischen Partnerunternehmen nachhaltig auszubauen und so für eine stärkere Auslastung des Flughafens zu sorgen. Ebenso sollen abseits des reinen Flugbetriebs weitere Geschäfte angekurbelt werden. So soll beispielsweise eine Flugschule aufgebaut werden.
Kosten für das Land entstehen für die künftige Gewährung von Zuwendungen auf Basis der Luftverkehrsleitlinien, die neben Betriebs- und Investitionsbeihilfen die Erstattung von Sicherheitskosten ermöglichen.
Die Betriebsbeihilfen sollen jährlich einen Teil der auflaufenden Verluste im Geschäft ausgleichen. Diese werden jährlich und zwar rückwirkend auf Basis eines Testates eines unabhängigen Steuerprüfers gezahlt, aber immer am operativen Ergebnis orientiert und bis 2024 immer weniger. Insgesamt sind die Betriebsbeihilfen bis zu diesem Zeitpunkt auf 25,3 Mio. gedeckelt. Klar ist aber: Der Flughafen muss sich auf Dauer selbst tragen
Sofern der Käufer Investitionen in die Infrastruktur des Flughafens tätigt, kann er Investitionsbeihilfen nach den Luftverkehrsleitlinien der EU-Kommission beim Land Rheinland-Pfalz beantragen. Die Investitionsbeihilfen werden für konkrete Investitionen in die Infrastruktur bis zu einer Höhe von insgesamt 22,6 Mio. Euro gewährt. Dabei gibt es zwei relevante Einschränkungen, um den Steuerzahler zu schützen: Erstens muss die jeweilige Investition von der EU-Kommission in jedem Einzelfall genehmigt werden und zweitens muss der Besitzer 50% der Kosten selbst tragen. Auch werden solche Beihilfen erst nach Abschluss einer Maßnahme gezahlt, damit sichergestellt wird, dass der Besitzer seinen Anteil an den Investitionen auch gezahlt hat.
Für den Betrieb des Flughafens Frankfurt-Hahn werden bis zum Jahr 2024 der FFHG Sicherheitskosten im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst in Höhe von insgesamt bis zu 27 Mio. Euro erstattet
Was beinhaltet der Kaufvertrag?
Der Vertrag ist vom federführenden Innenministerium mit Hilfe der Wirtschaftsberatungsgesellschaft KPMG mit dem potentiellen Käufer ausgehandelt worden. Er ist dabei einer rechtlichen wie auch inhaltlichen Prüfung unterzogen worden. Auch sind Prüfungen der potentiellen Käufer vorgenommen worden, hierbei insbesondere bzgl. der Frage, ob die Käufer rechtlich (nach chinesischem Recht) den Kauf vornehmen dürfen und ob sie in der Lage sind, den Kaufpreis zu zahlen. Dazu liegt der Landesregierung unter anderem ein Dokument der Bank of China vor. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ihr Einverständnis zum Verkauf gegeben. Im Übrigen hat die EU-Kommission immer darauf hingewiesen, dass der erzielte Kaufpreis das einzige Kriterium bei der Entscheidung, an wen die Anteile verkauft werden, sein darf. Explizit hat sie dem Land verboten, den Vergleich der Unternehmenskonzepte als Grundlage für die Verkaufsentscheidung heranzuziehen. Gleichwohl wird die EU-Kommission bei der Notifizierung künftiger Betriebsbeihilfen das Unternehmenskonzept heranziehen und dabei eine Prüfung des Unternehmenskonzepts vornehmen. Zu bedenken ist hierbei, dass der Privatisierungsprozess auf Grundlage der Entscheidungen der Europäischen Kommission vom Oktober 2014 bzgl. der beiden Beihilfeverfahren gegen das Land vollzogen wird. Dabei ist eine Bedingung, dass ein Privatisierungsprozess in einem transparenten, offenen und diskriminierungsfreien Auswahlprozess zu erfolgen hat. Diesem Umstand hat das Land mit seinem Verkaufsverfahren Rechnung getragen.
Der Vorwurf der Subventionsjägerei der CDU-Opposition ist daher haltlos. Die Betriebsbeihilfen sind auf einen Gesamtbetrag von 25 Millionen Euro gedeckelt und es dürfen in einem Übergangszeitraum bis längstens 2024 maximal 50 Prozent des anfänglichen Jahresdefizits als Betriebsbeihilfen gewährt werden. Diese Beihilfen (Subventionen) können aber erstens nur dann gezahlt werden, wenn ein plausibler, der Kommission im Rahmen der Notifizierung vorzulegender Businessplan vorliegt. Zweitens muss der Käufer mit eigenen Mitteln die Betriebsverluste decken, zudem zahlt das Land drittens die Betriebsbeihilfen nach Feststellung des Betriebsverlustes und nicht vorher. Bei den Investitionsbeihilfen verhält es sich genauso, dass nämlich max. 50 Prozent des Investitionsvorhabens bezuschusst werden. Das bedeutet, dass das Land keine Investitionsförderung zahlt, wenn der Käufer nicht eigene Mittel in der gleichen Höhe aufbringt. Vorgeschaltet ist im Übrigen auch bei den Investitionsbeihilfen eine Prüfung der EU-Kommission über Investitionszweck und die Erbringung des Eigenanteils.
Der Kaufvertrag regelt in zwei getrennten Dokumenten (jeweils mit Anlagen) die detaillierten Bedingungen des Kaufes der Geschäftsanteile und der Grundstücke. Der Kaufvertrag ist, wie bei Verträgen mit privaten Dritten üblich, nicht öffentlich einsehbar. Allerdings haben neben den Mitgliedern der Landesregierung auch alle 101 Abgeordneten des Landtags die Möglichkeit den kompletten Vertragstext einzusehen.
Was steht im „Hahn-Veräußerungsgesetz“?
Eine der Bedingungen des Verkaufs der Geschäftsanteile durch das Land an die SYL ist die Zustimmung des Parlaments. Dies hängt damit zusammen, dass die Landeshaushaltsordnung und das Landeshaushaltsgesetz eine Beteiligung des Parlaments vorsehen, wenn Anteile an Unternehmen mit besonderer Bedeutung (§ 65 Absatz 7 Satz 1 LHO) und Grundstücke mit erheblichen Wert oder besonderer Bedeutung (§ 64 Absatz 2 Satz 1 LHO, § 4 Absatz 5 Landeshaushaltsgesetz 2016) veräußert werden. Die Landeshaushaltsordnung sieht dabei nicht zwingend die Beteiligung des Landtages vor, formal genügen würde auch eine Zustimmung des zuständigen Ausschusses, hier also der Haushalts- und Finanzausschuss (HuFA). Wegen der großen Bedeutung (sowohl aus finanz- als auch aus strukturpolitischer Sicht) erachtet es die Landesregierung als sinnvoll und notwendig, eine größtmögliche Beteiligung des Parlaments zu ermöglichen, also in Form eines Gesetzes. Dadurch wird es dem Parlament – Opposition und den regierungstragenden Fraktionen – am besten ermöglicht, den Verkauf zu prüfen und alle im gesetzgeberischen Verfahren möglichen Instrumente, bis hin zu einer externen Anhörung, zu nutzen.
Ziel des Gesetzes ist es, die durch die Landeshaushaltsordnung vorgesehene Beteiligung zu gewährleisten und die notwendigen Ermächtigungen durch das Parlament einzuholen. Konkret beinhaltet das Gesetz die Ermächtigung, die Geschäftsanteile an der FFHG und die Veräußerung von Grundstücken zu erlauben.
Der Anteilskaufvertrag sieht auch Haftungsregelungen zugunsten des Erwerbers, insbesondere eine Freistellung hinsichtlich einer etwaigen Inanspruchnahme für Umweltschäden, die eine Ermächtigung durch Landesgesetz bedürfen.
Schließlich regelt der Gesetzentwurf auch entsprechend den Rahmenbedingungen der im April 2014 erlassenen Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften der Europäischen Kommission (Luftverkehrsleitlinien) die grundsätzliche Möglichkeit von Zuwendungen an rheinland-pfälzische Flughäfen für die Wahrnehmung nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten insbesondere in den Bereichen Brandschutz und Rettungsdienst (Sicherheitskosten).
Am 7. Juni 2016 billigte der Ministerrat den Gesetzentwurf im Grundsatz. Nach abschließender Beschlussfassung im Ministerrat am 14. Juni 2016, wurde der Gesetzentwurf unmittelbar in das parlamentarische Verfahren überführt mit dem Ziel, das Landesgesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Das „Landesgesetz zur Regelung der im Zusammenhang mit der Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes Rheinland-Pfalz an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH stehenden Angelegenheiten und der Erstattung von Kosten aus nichtwirtschaftlicher Tätigkeit an Flughäfen in Rheinland-Pfalz“ (Drucksache 17/79) wird am 23. Juni 2016 in erster Lesung im rheinland-pfälzischen Landtag beraten.
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