Der Landesverband Rheinland-Pfalz der AfD hat Herrn Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender der Grünen Landtagsfraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, dazu aufgefordert bis zum 18. März 2016 eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei bezieht sie sich auf eine Aussage von Herrn Köbler in einem Wahlzeit-Interview der Rheinzeitung.
Herr Köbler wird die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben. Der Unterlassungsanspruch besteht nicht.
Herr Köbler wird durch Herrn Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Koblenz vertreten.
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