Am heutigen Sonntag werden Konservative, rechtspopulistische und religiös-fundamentalistische Kräfte aus dem ganzen Bundesgebiet in Stuttgart auf die Straße gehen, um ihr verengtes Menschen- und Familienbild zur Norm zu erklären. Dem stellen wir die Forderung nach einem Vielfaltsgesetz entgegen, das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der kommenden Legislaturperiode verabschieden will. Dazu erklären Daniel Köbler, GRÜNER Spitzenkandidat zur Landtagswahl und Pia Schellhammer, queerpolitische Sprecherin und Listenkandidatin auf Platz 7:
Daniel Köbler: „Unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung, von ethnischer Herkunft oder Behinderung sollen Menschen einander friedlich und diskriminierungsfrei begegnen. Bundesweit ist Rheinland-Pfalz mit diesem Ansatz der Vielfaltspolitik Vorreiter geworden. Die Landesregierung hat sich daher eine Strategie für eine übergreifend angelegte Vielfaltspolitik über alle Ressorts hinweg gegeben. Nun wollen wir mit einem Vielfaltsgesetz die bestehenden Lücken im Antidiskriminierungsschutz schließen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht abdeckt.“
Pia Schellhammer: „Das Vielfaltsgesetz soll auf zwei Säulen stehen: dem proaktiven Ansatz der positiven Gestaltung von Vielfalt, durch ein Diversity Mainstreaming in der öffentlichen Verwaltung des Landes und dem reaktiven Ansatz, der Diskriminierung bestraft. Konkret heißt das: Bei Personalauswahlverfahren könnte das anonymisierte Bewerbungsverfahren standardmäßig durchgeführt werden, durch das sichergestellt wird, dass im ersten Schritt Alter, Herkunft und Geschlecht nicht erkennbar sind. Gesellschaftliche Minderheiten müssen dieselben Chancen im Zugang zu Schulen und Hochschulen haben wie die Mehrheitsgesellschaft. Schwimmbäder, Museen und Theater dürfen eine bestimmte Nutzergruppe, wie zum Beispiel Flüchtlinge, nicht explizit am Betreten hindern. Zur Förderung der Vielfalt gehört auch proaktiv den Anteil von Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderung und sexuellen Minderheiten und anderen zum Beispiel in der Polizei, unter den Lehrerinnen und Lehrern und im sonstigen Landesdienst zu erhöhen und sichtbar zu machen.“
Hintergrund: Das Vielfaltsgesetz soll bestehende Regelungslücken im Antidiskriminierungsschutz schließen, die vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Bundesebene nicht abgedeckt sind. Regelungslücken bestehen unter anderem in den Bereichen, die den Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien unterfallen, im deutschen AGG wegen der Länderkompetenzen nicht umgesetzt wurden und daher durch ein Landesgesetz gestaltet werden müssten. Das sind vorrangig der Bereich der staatlichen Bildung (Schule, Hochschule), der Bereich öffentlich-rechtlicher Benutzungsverhältnisse (z. B. Besuch kommunaler Schwimmbäder, Theater, Museen etc.) und der Abgaben- und Ordnungsverwaltung.
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