Heute haben die Fraktionen von GRÜNEN und SPD ihre Initiative zum „Landesgesetz über Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG)“ in den Landtag eingebracht. Dazu erklären der Fraktionsvorsitzende, Daniel Köbler, sowie Wolfgang Schlagwein, wirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:
Köbler: „Dieses Gesetz wird eine Win-win-Situation für alle Beteiligten schaffen: für das Land, für die Kommunen, doch in allererster Linie für die Menschen vor Ort. Wenn EigentümerInnen ihre Quartiere aufpolieren wollen, dann müssen sie in Zukunft nicht mehr unter Trittbrettfahrern leiden. Das wird auch dazu führen, dass Viertel attraktiver werden und damit auch wirtschaftlich profitieren, wenn alle an einem Strang ziehen. Genau diese Möglichkeit bieten wir den Kommunen. Die Federführung bei den entsprechenden Maßnahmen übergeben wir bewusst den Menschen vor Ort, denn sie wissen am besten, was zu tun ist.“
Schlagwein: „Schöne Fassaden, Fußgängerzonen, Plätze und Bepflanzungen wissen wir alle zu schätzen. Einzelhandelsunternehmen vor Ort profitieren natürlich besonders davon. Mit dem LEAPG geben wir ihnen die Möglichkeit, sich gemeinschaftlich für die Aufwertung und Instandhaltung der Einkaufsstraßen zu engagieren. Das fördert die lokale Wirtschaft, steigert die Kundenzufriedenheit und verleiht unseren Städten ein eigenes, attraktives Profil.“
Hintergrund:
Mit dem Landesgesetz über „Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte“ (LEAPG) wird Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, auf Antrag einer privaten Initiative eine kommunale Satzung zu erlassen. Dieser Antrag muss von einer ausreichenden Anzahl von betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern unterstützt werden und ein konkretes Maßnahmen- und Finanzierungskonzept enthalten. Die Gemeinden können im Anschluss eine zeitlich befristete kommunale Satzung erlassen, vorausgesetzt es besteht eine breite Unterstützung der betroffenen Akteure. Das geplante Projekt wird dann mit einer Abgabe finanziert, die von allen Eigentümerinnen und Eigentümern des Quartiers zu entrichten ist, die von den Maßnahmen profitieren. Dabei sollen bestimmte Grundstücke ausgenommen werden, die z.B. wirtschaftlich nicht genutzt werden können. Eine Bezuschussung der Initiativen aus öffentlichen Mitteln erfolgt nicht.
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