Das Bundesverfassungsgericht verkündete heute sein Urteil über die Erbschaftsteuer. Geprüft wurde, ob Erbschaften bei Betriebsvermögen weiterhin privilegiert werden dürfen. Das Gericht stellte fest, dass die aktuelle Regelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Firmenerben werden demnach aktuell gegenüber Erben von Privatvermögen bevorzugt. Die Bundesregierung muss jetzt bis zum 30. Juni 2016 ein neues Gesetz beschließen. Dazu äußert sich Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer. Die weitreichenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen verstoßen gegen eine gleichmäßige Besteuerung. Sie führen dazu, dass – wenn überhaupt – nur ein Bruchteil des Betriebsvermögens besteuert wird, unabhängig davon, ob dies für die Erhaltung von Arbeitsplätzen notwendig ist. Diese Überprivilegierung von Betriebsvermögen übersteigt laut Bundesverfassungsgericht das verfassungsrechtlich zulässige Maß. Die Bundesregierung hat diese gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Ungerechtigkeiten in Kauf genommen: Selbst einer der Richter hatte in der mündlichen Verhandlung von einer „Subventionierung des Großkapitals“ gesprochen.
Wir GRÜNE setzen uns für eine zielgenaue und verfassungsfeste Vermögensbesteuerung ein, um die Handlungsfähigkeit der Länder zu sichern. Dazu gehört eine gerechte und wirtschaftspolitisch vernünftige Erbschaftsteuer. Sie muss Gerechtigkeitslücken schließen und darf kleine und mittlere Unternehmen nicht gefährden. Sie soll Arbeitsplätze schützen, aber große Betriebsvermögen nicht überprivilegieren. Wir wollen die Erbschaftsteuer als Gerechtigkeitssteuer.
Mit den Einnahmen wollen wir Bildung und Chancengerechtigkeit fördern. Denn unser Ziel ist es, auch den Menschen bessere Bildungs- und Startchancen zu ermöglichen, die nicht von Erbschaften profitieren. Dazu sollen große Vermögen stärker beitragen. Damit gehen wir auch die wachsende Vermögenskonzentration an und sichern eine relevante Besteuerung von Vermögen.“
Hintergrundinformation:
Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stehen den Ländern und den Kommunen zu.
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