Online-Jugendkanal braucht Abschaffung der Speicherfrist

Zum Beschluss  der Ministerpräsidentenkonferenz über den geplanten Jugendkanal erklärt Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz und Mitglied des SWR-Verwaltungsrates:

 

„Das beschlossene Jugendangebot von ARD und ZDF als Online-Plattform ist eine Schmalspurversion, des ursprünglich geplanten trimedialen Jugendkanals im Fernsehen, Radio und Internet. Dieser Kompromiss wird jedoch nur erfolgreich sein, wenn im selben Zuge nun endlich auch die Speicherfrist für Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender fällt. Der besondere Vorteil des Internets besteht darin, dass Angebote zeitunabhängig und flexibel genutzt werden können. Die momentane Pflicht, öffentlich-rechtliche Angebote nach kurzer Zeit wieder aus dem Online-Angebot zu löschen, führt dies jedoch ad absurdum.

 

Deshalb fordern wir, diese Löschpflicht abzuschaffen. Ein trimediales Jugendangebot von ARD und ZDF als Online-Plattform und ohne Anbindung an ein reales Fernsehprogramm kann nur funktionieren, wenn die Angebote dort auch unbegrenzt zur Verfügung stehen. Gleichzeitig müssen die öffentlich-rechtlichen Sender sich jedoch weiterhin Gedanken machen, wie sie vor allem ihre bestehenden Fersehprogramme auch für jüngere Zuschauer attraktiver machen. Dabei muss  es weiter das Ziel sein, das neue geplante Online-Angebot für Jugendliche mit diesen Programmen multimedial zu verzahnen.“

 

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