Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode – 58. Sitzung, 06. November 2013

Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode – 58. Sitzung, 06. November 2013

 

Vizepräsident Schnabel:

 

Herr Kollege Köbler hat das Wort.

 

Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Ich glaube, man kann mit Fug und Recht behaupten, dass das rheinland-pfälzische Landestariftreuegesetz eine Erfolgsstory ist. Herr Kessel, wenn ich den Kern Ihrer Rede gehört habe, dann bin ich froh, dass die CDU in Rheinland- Pfalz das mittlerweile auch so sieht.

Ich glaube, dass die Änderungen, die wir eingebracht haben und die in der Anhörung – Frau Dr. Machalet hat es gesagt – im Wesentlichen auf Unterstützung getroffen sind, zum jetzigen Zeitpunkt angemessen sind. Das betrifft die Dynamisierung und die Klarstellung im Gesetz, dass die Tarifbindung auch für Sub- oder Sub- Subunternehmungen gelten muss. Es scheint mir, dass wir uns da weitgehend einig sind. Jetzt ist angekündigt, dass es eine Evaluation des Landestariftreuegesetzes gibt; denn auch ein gutes Gesetz – das gilt für jedes Gesetz – ist immer dann besonders gut, wenn man es noch besser machen kann, weil man Erfahrungen gesammelt hat. Rheinland-Pfalz hat hier Neuland betreten, deshalb war es sehr weise, klug und vorausschauend, eine Evaluation mit aufzunehmen. Ich glaube, wenn Sie die Diskussion auch in Ihrer Fraktion und mit Ihren Kommunen führen, dann müssen Sie verstehen, dass wir sagen, dass eine solche Lohngleitklausel, der wir im Prinzip keineswegs ablehnend gegenüberstehen, in der Evaluation mit überprüft wird und diese nicht nur mit den Arbeitgebern – die LVU war in der Anhörung gewesen, die Kommunen nicht – und mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert werden muss.

 

Es ist nicht konsistent, dass Sie an anderer Stelle die Kommunen hochhalten und hier einen Veränderungsantrag ohne den notwendigen Diskussionsprozess wollen, wie man das ausgestaltet und wie man die Kommunen in die Lage versetzt, das umzusetzen, das zu machen, ohne diese Diskussionen mit den Kommunen und Auftragnehmern zu führen. Ich glaube, damit würden wir die Kommunen am heutigen Tag überfordern. Deswegen nehmen wir uns die Zeit der Evaluation in diesem Punkt. Ich verstehe deswegen nicht, dass Sie unseren Entschließungsantrag ablehnen.

 

Über das Thema „Dynamisierung“ hatten wir eine breite Diskussion. Es gibt gute Gründe dafür. Es bleiben die gleichen, die auch in der ersten Beratung, einer Anhörung, positiv bewertet wurden. Das Thema „Entgeltgleitklausel“ nehmen wir mit in die Evaluation. Das gilt genauso wie das von Ihnen berechtigt angesprochene Thema der Umsetzung des Vollzugs und der Kontrollen. Aber das soll bitte auf der fundierten Basis einer Evaluation in der Diskussion mit den Kommunen erfolgen, die es am Ende umsetzen müssen. Man muss eine gemeinsame gute Lösung auf der Basis von Fakten finden. Man darf keinen Schnellschuss produzieren, der am Ende möglicherweise die Kommunen überfordert.

 

Deswegen lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab. Aber deswegen kann ich nicht verstehen, dass Sie unserem Entschließungsantrag nicht zustimmen wollen. Ich glaube, es ist gut, dass wir als Parlament gegenüber der Regierung deutlich machen, welche Fragen wir in der Evaluation beantwortet haben möchten, um ein sehr gutes Gesetz, das wir heute ein Stück besser machen, nach der Evaluation gemeinsam noch ein Stück besser machen zu können.

 

Herzlichen Dank.

 

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