Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nimmt die Landesregierung die Möglichkeit nach der Föderalismuskommission eins wahr, bundesrechtliche Vorschriften auf Landesrecht zu übertragen, um damit eigenständig die soziale Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz zu regeln. Der Fokus der Novellierung liegt auf der Förderung von Wohnraum im Hinblick auf den Demographischen Wandel und auf der Verfolgung von Klimaschutzzielen beziehungsweise der energetischen Sanierung. Dazu äußern sich Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender und Andreas Hartenfels Sprecher für Bauen und Wohnen der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
„Das Landeswohnraumförderungsgesetz enthält viele GRÜNE Schwerpunkte, die wir sehr begrüßen. So findet man unter den Förderzielen eine ressourcenschonende Bauweise, die Berücksichtigung ökologischer Verträglichkeit beim Bauen, Einsparungen von Energie als Beitrag zum Klimaschutz und ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden. Auch die Anpassung der Wohnraumförderung an die demographischen Rahmenbedingungen wird explizit bei den Förderzielen aufgenommen. Damit entspricht das neue Gesetz den Vorgaben des Koalitionsvertrages,“ so der Sprecher für Bauen und Wohnen der GRÜNEN Landtagsfraktion Andreas Hartenfels.
„Begleitend zum Landeswohnraumförderungsgesetz werden die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN im kommenden Plenum einen Antrag einbringen, der die Landesregierung dazu auffordert, alle Möglichkeiten auf Landesebene zu nutzen, die Mietpreise in Ballungszentren zu deckeln. Mit der Einführung des Landeswohnraumförderungsgesetzes und dem Antrag zur Mietpreisbremse kann es uns gelingen, den Wohnungsmarkt in den Zentren in Rheinland-Pfalz zu entspannen. Gefordert ist nun die Bundesregierung, die im Bereich sozialen Wohnbaus sowohl bei der energetischen Sanierung als auch beim Projekt „Soziale Stadt“ bisher nur gekürzt und somit die wichtige gesellschaftliche Aufgabe des sozialen Wohnbaus immer noch nicht verstanden hat“, so Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
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