Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode – 45. Sitzung, 07. März 2013 (1. Beitrag)

Vizepräsident Dr. Braun:

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Köbler.

 

Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Guten Morgen Frau Klöckner, guten Morgen liebe CDU!

 

(Zurufe von der CDU: Oh! –

Frau Klöckner, CDU: Ach, Herr Köbler!

Herr Köbler!)

 

Bei der Gleichstellung von homosexuellen Paaren geht es nicht um einen schnellen gesellschaftlichen Umbruch, sondern es geht um einen jahrzehntelangen Kampf, der in der Bundesrepublik Deutschland mit Sicherheit seit vier Jahrzehnten geführt wird.

 

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD –

Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU –

Zuruf der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)
Vier Jahrzehnte sind offenbar für Sie nur ein Wimpernschlag, vier Jahrzehnte des Kampfes um die Gleichberechtigung, wie sie die Verfassung für alle Menschen in unserem Staat verbürgt.
Liebe Frau Klöckner, ja, es geht um Artikel 6. Es geht um Artikel 6 und um den Schutz von Ehe und Familie. Es geht eben auch um die Förderung von Kindern. Es ist Ihre Politik, die die Förderung von Kindern dahin gehend untergräbt, dass sie einseitig ein altes Bild der Ehe privilegiert und genau das das Geld ist, das bei der Förderung von Kindern fehlt. Glauben Sie jemandem, der schon ein Kind hatte, als er noch nicht verheiratet war, und jetzt mit drei Kindern und mit einer andersgeschlechtlichen Partnerin zusammenlebt und in Ehe verheiratet ist.

Ich kann Ihnen das ganz genau erklären. Jetzt erzählen Sie uns nicht, dass der Ehebegriff noch immer der aus den 50er-Jahren ist und aus Mann und Frau besteht. Was Sie nämlich nicht zur Kenntnis nehmen, ist, dass wir nicht nur im europäischen Ausland, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland bereits gleichgeschlechtliche Ehen haben.

 

(Frau Klöckner, CDU: Eingetragene Lebenspartnerschaften!)
Es ist nämlich höchstrichterlich anerkannt, dass Ehen, die zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen worden sind, dann weiterhin rechtlichen Fortbestand haben, wenn in dieser Ehe einer der Partner sein Geschlecht umwandelt. Deshalb bedeutet der Schutz von Ehe und Familie auch das Kämpfen um Verfassungsrechte von Menschen, die sich gleichgeschlechtlich lieben und gleichgeschlechtlich verpartnern und Pflichten und Rechte übernehmen.
(Glocke des Präsidenten)
Liebe CDU, wenn auch Stück für Stück, kommen Sie auf den Boden unserer Verfassung zurück.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

 

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