Nach der ersten Beratung im Kabinett am gestrigen Dienstag wird der Referentenentwurf des Landesgesetzes zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs den kommunalen Spitzenverbänden und der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ zugeleitet. Das Gesetz befindet sich somit pünktlich auf dem parlamentarischen Weg und kann, wie es der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gefordert hat, bis 1. Januar 2014 nach eindringlicher Beratung im Landtag in Kraft treten.
„Wir GRÜNE freuen uns über die Reform des kommunalen Finanzausgleichs. Nach jahrzehntelanger Fehlentwicklung wird mit diesem Gesetz mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Mittel zwischen Land und Kommunen, aber auch zwischen den Kommunen selbst hergestellt. Die deutliche Aufstockung der Finanzausgleichsmasse kommt vor allem den Landkreisen und kreisfreien Städten zugute, die erheblich unter steigenden Soziallasten leiden“, so Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender.
„Wir werden im kommenden Verfahren prüfen, inwieweit alle Eckpunkte der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ aufgegriffen wurden. Wir GRÜNE werden darauf achten, dass unter anderem der demografische Wandel im Gesetz abgebildet wird, die Schülerbeförderungskosten in Zukunft methodisch sauber und für alle Kommunen kostendeckend berechnet sowie die steigenden Soziallasten für die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend berücksichtigt werden. Insgesamt wird mit der Reform der Finanzsaldo der Kommunen in Rheinland-Pfalz positiv werden und wir GRÜNEN begrüßen die Steigerung der Finanzausgleichsmasse bis 2016 um mehr als eine halbe Milliarde Euro. Das ist eine hohe Hausnummer für unsere Kommunen“, so der Haushaltspolitische Sprecher und Obmann der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz Ulrich Steinbach.
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