Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung, 27. September 2012
Präsident Mertes:
(…)
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Entwicklung der prekären Beschäftigungsverhältnisse in Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache 16/1644 – betreffend, auf.
Da Sie der einzige Antragsteller sind, müssen Sie die Fragen auch vortragen.
Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich die aktuelle und prognostizierte Entwicklung der Anzahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse in Rheinland-Pfalz dar?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung prekärer Beschäftigung?
3. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geeignet, dem Phänomen zunehmender prekärer Beschäftigungsverhältnisse zu begegnen?
4. Welche Maßnahmen zur Reduzierung prekärer Beschäftigung und zur Förderung von guter Arbeit gibt es in Rheinland-Pfalz?
Präsident Mertes:
Es antwortet Frau Staatsministerin Dreyer.
Frau Dreyer, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:
Guten Morgen, Herr Präsident, meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Köbler beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen 20 Jahren erheblich verändert. Von den Unternehmen, aber auch von deren Beschäftigten wird heute in einem deutlich stärkeren Maße als früher zeitliche und räumliche Flexibilität erwartet. Damit einher geht auch ein Wandel der Erwerbsformen. Während die sozialversicherungspflichtige unbefristete Vollzeitbeschäftigung an Bedeutung verliert, haben sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse, wie etwa Minijobs, Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, Werkverträge oder Praktika, erheblich zugenommen. So waren im vergangenen Jahr in Rheinland- Pfalz rund 386.000 Erwerbstätige geringfügig beschäftigt, und rund 263.000 Menschen waren in Teilzeit angestellt. Hiervon waren 224.000 Frauen. Weitere 33.000 Personen waren als Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer beschäftigt. Zu bedenken ist, dass es sich nicht bei jedem atypischen Arbeitsverhältnis zwingend um eine prekäre Beschäftigung handelt. Umgekehrt ist aber auch nicht jedes normale Arbeitsverhältnis frei von Prekaritätsrisiken. Von prekärer Beschäftigung lässt sich aber sprechen, wenn eine Beschäftigung nicht zu der jeweiligen Lebenssituation passt. Wenn sich also beispielsweise ein Student mit einem Minijob neben seinem Studium etwas dazuverdient, dürfte dies ebenso problemlos sein, als wenn sich eine Mutter oder ein Vater bewusst für Teilzeit entscheidet. Es gibt aber viele Menschen, die beispielsweise gerne Vollzeit arbeiten würden, aber keinen entsprechenden Vertrag bekommen, oder die sich von einer Befristung zur nächsten hangeln. Prekär sind außerdem Beschäftigungsverhältnisse, die häufig sogar trotz Vollzeitarbeit kein Einkommen oberhalb der Armutsgrenze erlauben.
Da der Anteil prekärer Arbeitsverhältnisse unter den atypischen Beschäftigungsformen besonders hoch ist, muss deren Zunahme insgesamt kritisch gesehen werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse weniger krisenfest sind und in Zeiten des konjunkturellen Abschwungs mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit beendet werden. Eine solide Prognose hinsichtlich der künftigen Entwicklung prekärer Beschäftigung ist leider nicht möglich, da dies von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Hierzu gehören zum Beispiel die wirtschaftliche Entwicklung, aber auch politisch gesetzte Rahmenbedingungen etwa zum Mindestlohn.
Zu Frage 2: Erwerbsarbeit ist für die meisten Menschen nicht nur ein wichtiger Teil ihres Lebens, sondern sichert ihnen zudem materielle Unabhängigkeit, garantiert soziale Sicherung und eröffnet individuelle Entwicklungschancen. Für den Einzelnen ist Erwerbsarbeit damit eine wesentliche Voraussetzung für eine gesellschaftliche Anerkennung und bestimmend für sein Selbstwertgefühl. Eine prekäre Beschäftigung ist in aller Regel nicht in der Lage, diese Funktion zu erfüllen. Mit ihrer Zunahme wird daher auch ein immer größerer Teil der Beschäftigten materiell und sozial ausgegrenzt. Dies hat zugleich eine fehlende finanzielle Absicherung im Alter zur Folge. Wer eine von Unterbrechungen und Niedriglöhnen geprägte Erwerbsbiografie aufweist, hat aufgrund geringer Anwartschaften auch keine ausreichend hohen Rentenansprüche. Altersarmut ist damit vorprogrammiert. Um mit einem 400-Euro-Job beispielsweise eine monatliche Bruttoaltersrente von 850 Euro zu erzielen, müsste eine solche Beschäftigung rein rechnerisch 195 Jahre lang ausgeübt werden. Neben den Auswirkungen für die einzelnen Betroffenen gibt es zudem erhebliche Auswirkungen auf unser Sozialversicherungssystem. So ist die Zahl der Menschen, die zur Existenzsicherung aufstockende Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, konstant hoch. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erhielten im Jahresdurchschnitt 2011 bundesweit über 1,3 Millionen erwerbstätige Menschen ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Schließlich führen prekäre Arbeitsverhältnisse zu einer Schieflage in der Einkommensverteilung. So ist den ersten Informationen zum Entwurf des neuen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, den wir gestern umfangreich diskutiert haben, zu entnehmen, dass das Einkommensgefälle zwischen Haushalten mit niedrigem und hohem Einkommen immer größer wird. Inflationsbereinigt ist demnach das Einkommen der unteren 40 % der Vollzeitbeschäftigten in den vergangenen Jahren sogar gesunken. Damit einher geht ein wachsendes Risiko einer Spaltung der Gesellschaft und einer Gefährdung des sozialen Friedens. Zu Recht heißt es daher in dem Entwurf des Berichts – ich zitiere –:
„Eine solche Einkommensentwicklung verletzt das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung“.
Zu Frage 3: Bei der Zunahme prekärer Beschäftigung handelt es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem, das wir alle gemeinsam angehen müssen. Notwendig ist ein Konsens über die Wertigkeit von Arbeit und welche Maßnahmen erforderlich sind, um dieser gerecht zu werden. Wichtigstes Ziel ist aus der Sicht der Landesregierung die soziale Absicherung atypischer Beschäftigung sowie die Eindämmung prekärer Beschäftigungen. Einen entscheidenden Beitrag bei der Erreichung dieses Ziels können die Leitlinien „Gute Arbeit“ leisten. „Gute Arbeit“ steht für Erwerbstätigkeit, die fair entlohnt wird, die eine soziale Absicherung ermöglicht, die Anerkennung bietet und nicht krank macht. „Gute Arbeit“ steht für weiterbildungsfreundliche Rahmenbedingungen und ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Gute Arbeit“ baut darüber hinaus auf gesicherten Arbeitnehmerrechten, Mitbestimmung und starker Sozialpartnerschaft auf. Dabei zeigt sich mehr, dass die Ziele von „Guter Arbeit“ und Fachkräftesicherung in die gleiche Richtung weisen. Unternehmen können künftig nicht mehr ohne Weiteres darauf setzen, dass sie für – aus welchen Gründen auch immer – ausscheidende Beschäftigte einen raschen Ersatz finden. Betriebe, aber auch öffentliche Arbeitgeber, die keine guten und attraktiven Arbeitsbedingungen bieten, werden größere Schwierigkeiten haben, ihre Beschäftigten zu halten und neue anzuwerben. Es liegt daher im ureigenen Interesse auch der Unternehmen, motivierte Beschäftigte zu haben, deren Arbeitsfähigkeit sowohl in körperlicher Hinsicht als auch mit Blick auf ihren Wissensstand über das gesamte Erwerbsleben hinweg erhalten bleibt und ausgebaut wird.
Zu Frage 4: Die Landesregierung setzt sich für die Umsetzung des Prinzips von guter Arbeit ein. Hierzu gehört die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes, mit dem ein Mindestmaß an Bezahlung und Sozialstandards sichergestellt werden kann. Dazu gab es zahlreiche Bundesratsinitiativen, die aber an der Mehrheit der CDU/CSU-geführten Länder im Bundesrat gescheitert sind. Zudem steht die Landesregierung Rheinland-Pfalz für sichere, nach Tarifvertrag bezahlte Arbeitsverhältnisse. In der jüngsten Vergangenheit haben wir dort kontinuierlich Bundesratsinitiativen über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von atypisch Beschäftigten eingebracht, um Anstöße für die Veränderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen zu geben. Ich zähle jetzt all diese Initiativen nicht mehr auf. Sie sind hinlänglich bekannt. Aktuell ist vielleicht noch zu sagen, dass die Landesregierung der Empfehlung der Mindestentgeltkommission gefolgt ist und die Anpassung eines Mindestentgelts von 8,50 Euro auf 8,70 Euro ab dem kommenden Jahr beschlossen hat. Damit ist der Weg frei, den Vorschlag der Kommission im Wege einer Rechtsverordnung umzusetzen. So weit die Antwort der Landesregierung.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
(…)
Präsident Mertes:
Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Köbler.
Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Frau Ministerin, wie bewerten Sie vor dem Hintergrund der Ausweitung der prekären Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland aktuell diskutierte Pläne der Bundesregierung, unter anderem die Minijobs auszuweiten?
Frau Dreyer, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:
Das ist nach unserer Auffassung schlecht; denn es ermöglicht noch mehr, in unterschiedlichen Jobs tätig zu sein. Aber an der Problematik der Minijobs ändert sich nichts, im Gegenteil, sie werden scheinbar noch attraktiver gemacht. Das halten wir für ein großes Problem. Die Minijobs müssten eigentlich eingedämmt und sehr viel stärker reglementiert werden; denn unter allen Minijobs sind immerhin 63 % Minijobs, die nicht in der Nebentätigkeit ausgeübt werden, sondern die Haupttätigkeit der Menschen darstellen. Die Konsequenzen aus den Minijobs sind klar. Sie sind schlecht für die Lebensbiografien vor allem der Frauen, da es vor allem Frauen sind. Sie können damit ihren Lebensunterhalt nicht bewerkstelligen und erst recht nicht ihre spätere Rente. Insofern sollte man die Minijobs nicht noch ein bisschen attraktiver machen aus Sicht unterschiedlicher Akteure am Arbeitsmarkt, sondern man sollte sie einschränken.
Präsident Mertes:
Eine Zusatzfrage des Kollegen Köbler.
Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Frau Ministerin, wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die aktuelle Initiative des ersten CDU-geführten Bundeslandes Thüringen zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns?
Frau Dreyer, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:
Ich finde es zunächst einmal gut, dass sich eine Große Koalition auf den Weg macht und bestimmte Schranken überwindet, um gemeinsam zu einem Ziel zu kommen. Es ist ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, der darin angegeben ist, und insofern glaube ich, dass dies eine gute Initiative ist. Herr Köbler, hätten wir allerdings in Rheinland-Pfalz diese Initiative ergriffen, würden selbstverständlich auch 8,50 Euro darinstehen, und die Kommission würde auch ein wenig anders aussehen als dort; trotzdem muss man anerkennen, dass auch ein CDU-geführtes Land in einer Großen Koalition sich bereit erklärt hat, tatsächlich eine Initiative zum flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn zu starten.
Präsident Mertes:
Herzlichen Dank. Damit ist diese Mündliche Anfrage beantwortet.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(….)
Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode – 35. Sitzung, 27. September 2012
Vizepräsidentin Frau Klamm:
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann rufe ich die Aussprache über die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Entwicklung der prekären Beschäftigungsverhältnisse in Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache 16/1644 – betreffend, auf. Das Wort hat Herr Kollege Köbler.
Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es ist erfreulich zu hören, dass die Arbeitslosenquote auch in Rheinland-Pfalz wieder leicht gesunken ist. Ich meine, ich sollte mit einer positiven Nachricht beginnen. Das liegt an einer sehr stabilen Wirtschaft, insbesondere mittelständisch geprägten Wirtschaft, die wir in der Bundesrepublik Deutschland haben, die verhältnismäßig gut aus der Krise herausgekommen ist. Das darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, wie Arbeit in Deutschland organisiert ist und dass immer mehr Menschen von dem, was sie als Lohn erarbeiten, nicht leben können. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung. Gestern haben wir etwas über die Zunahme des Armutsrisikos gehört. Das gilt aber auch für die Arbeits- und Lebensverhältnisse der Menschen und ihrer Familien, über die wir jetzt reden. Rund 386.000 Erwerbstätige in Rheinland-Pfalz sind geringfügig beschäftigt. 263.000 Menschen arbeiten in Teilzeit. Davon sind über 85 % Frauen. Meine Damen und Herren, das sind atypische, zum Teil prekäre Beschäftigungsverhältnisse, die eben nicht dafür sorgen können, dass heute Familien ernährt werden, die aber vor allem auch nicht dafür sorgen, dass in der Zukunft Altersarmut verhindert und eine sichere Rente sichergestellt werden können. Das ist der Vorwurf, den wir gegen Berlin richten, nämlich dass die soziale Gerechtigkeit der blinde Fleck der Bundesregierung ist. Wenn sie über Sozialpolitik redet, streitet sie sich nur und hat keinerlei Konzepte für die dringenden Gerechtigkeitsprobleme dieses Landes anzubieten, meine Damen und Herren.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Im Gegenteil, wir haben es gerade gehört, der Minijob, der für die Studentin und den Studenten sinnvoll ist, aber eben nicht als Ersatz für die Regelarbeit dient, soll noch ausgebaut und attraktiver gestaltet werden. Man muss sich das einmal vorrechnen: 30 Jahre in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis durchgehend angestellt bedeuten ein Anrecht auf eine Rente von 96 Euro im Monat. Meine Damen und Herren, davon kann kein Mensch im Alter leben. Wir steuern aber darauf zu, dass wir dieses Phänomen immer öfter und – weil die Menschen glücklicherweise immer älter werden – immer länger haben werden. Wir bekommen ein ganz großes Gerechtigkeitsproblem. Die Bremse sitzt in Berlin. Die Bremse heißt FDP. Die Bremse heißt Angela Merkel, die dieses Problem à la Helmut Kohl aussitzen und nicht angehen will, während sich die Probleme weiter verschärfen und es am Ende immer teurer wird, meine Damen und Herren.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Dabei sieht man durchaus, dass es auch in der Union Einzelne gibt, die das Problem erkannt haben. Frau Thelen hat gestern schon deutlich gemacht, dass sie das Problem erkannt hat. Die können sich aber leider noch nicht mit den Positionen durchsetzen, die GRÜNE und Sozialdemokraten auf allen Ebenen schon lange vertreten.
Ich mache das einmal am Beispiel des Mindestlohns fest. Das, was Thüringen jetzt macht, ist nicht das, was wir als reine Lehre vertreten würden, aber es ist immerhin ein klares Bekenntnis einer CDU-Ministerpräsidentin, wenn sie sagt, es kann nicht im Sinne von Christdemokratinnen und Christdemokraten sein, dass in einem demokratischen Sozialstaat Menschen rund um die Uhr arbeiten, aber von dem Lohn, den sie dafür erhalten, ihre Familien nicht ernähren können. Das ist unsozial, und das ist auch unchristlich, meine Damen und Herren.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Deshalb hat die Zunahme von prekären Beschäftigungsverhältnissen auch eine Menge mit der Initiative zu tun, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn bundesweit einzuführen. Diese Initiative, die bei den Oppositionsfraktionen im Bundestag Gehör findet, geht von Rheinland-Pfalz immer wieder aus und wird unterstützt. Ich kann eines sagen: Wenn Ende September nächsten Jahres Schwarz-Gelb rückstandslos abgelöst worden ist, wird die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eines der ersten Projekte sein, das die neue rot-grün geführte Bundesregierung in Berlin umsetzen wird.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Wir freuen uns über jede Unterstützung aus den Reihen der CDU. Herr Billen, ich unterstütze Sie ganz ausdrücklich bei Ihrem Vorhaben, den Mindestlohn auch in der rheinland-pfälzischen CDU mehrheitsfähig zu machen. Wenn Sie versprechen, dass Sie sich im Landesvostand in dieser Frage gegen Ihre Landesvorsitzende
durchsetzen,
(Frau Klöckner, CDU: Was heißt „gegen“?)
haben Sie auch unsere Unterstützung bei diesem Punkt.
(Frau Klöckner, CDU: Peinlich, peinlich!)
Herzlichen Dank.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD –
Frau Klöckner, CDU: Herr Billen, jetzt müssen Sie sich wehren! Das ist schon peinlich!)
(….)
Vizepräsidentin Frau Klamm:
Herr Kollege Köbler, Sie haben das Wort.
Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste!
Es ist mir ein Anliegen, eine Sache zurechtzurücken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn wir über dieses Thema reden, hören Sie doch bitte auf, völlig undifferenziert immer wieder die Frage der Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer in Rheinland-Pfalz in diese Debatte einzuführen. Ich möchte Ihnen einmal darstellen, was Sie eigentlich miteinander vergleichen. Wir reden in dieser Debatte über Beschäftigungsverhältnisse, in denen alleinerziehende Frauen drei oder vier 400-Euro-Jobs täglich ausüben, um einigermaßen ihre Kinder durchzubringen. Wir reden über Beschäftigungsverhältnisse, die direkt in die Altersarmut führen, und dies trotz Vollzeitbeschäftigung. Sie dagegen argumentieren vollkommen unreflektiert mit Vertretungslehrkräften, die nach Tarif bezahlt werden und mit E 10 bis E 13 entlohnt werden, also einen ordentlichen Lohn bekommen, wobei wir uns natürlich auch wünschen würden, dass noch mehr Planstellen im Bildungsbereich gesichert werden und entstehen könnten, aber dazu müssen wir auch einmal über die Einkommenseite des Staates reden. Dann ist es schon bezeichnend, wenn heute im Bundestag, gerade in diesem Moment, ein Gesetzentwurf zur Besteuerung von Vermögen eingebracht wird, die Vermögensabgabe der GRÜNEN-Bundestagsfraktion, und wenn die Anwesenheitsquote der CDU-Fraktion gerade einmal 7 % beträgt, unterboten nur noch von der FDP mit 6,5 %.
(Frau Thelen, CDU: Das hilft uns jetzt bei diesem Thema ungemein! –
Frau Klöckner, CDU: Bei der Sondersitzung in diesem Landtag waren die GRÜNEN auch nicht komplett anwesend!)
Das zeigt, wie wichtig Schwarz-Gelb das Thema „Soziale Gerechtigkeit“ ist, und das ist das Problem, über das wir zu reden haben.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
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