Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode – 10. Sitzung, 15. September 2011

Präsident Mertes:

 

Meine Damen und Herren, wir können hier nicht endlos weiterdiskutieren.

(Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Antworten darf er aber noch!)

– Nein. – Er darf darauf antworten, aber es ist auch eine Meldung von der Regierungsbank gekommen. Ich muss jetzt schauen, dass ich es einigermaßen hinbekomme.  Einverstanden? – Ich habe die Frau Ministerin nämlich eben schon zurückgestellt. Jetzt kommt die Frau Ministerin, und danach geht es weiter.

(Billen, CDU: Also, Herr Präsident, ich verteidige ungern den Herrn Köbler, aber er hat vollkommen recht!)

– Meine Damen und Herren, wenn man so einen Fürsprecher hat, dann kann man natürlich gar nicht anders als zu sagen, Herr Köbler, Sie haben das Wort.

 

Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Wenn wir es noch ein bisschen in die Länge ziehen, dann kommen wir noch zusammen, Herr Billen. Sie sind jetzt schon bei knapp über 8 Euro. Wir sind bei 8,50 Euro. Wenn die Frau Sozialministerin noch redet, dann sind wir beieinander. Dann können Sie unserem Antrag zustimmen. 8,50 Euro ist nicht von uns irgendwie gegriffen worden, sondern es ist auch die Forderung des Kreisverbands Trier-Saarburg, also nicht nur der SPD und der GRÜNEN, sondern auch der CDU vor Ort.

(Beifall des Abg. Billen, CDU)

Die Begründung ist – Zitat, ich zitiere den Kollegen Arnold Schmitt, wieder der „Trierische Volksfreund“ vom 22. August –: 8,50 Euro bedeutet für einen Arbeitnehmer, „er hätte bei einer 40-Stunden-Woche brutto 1.360 Euro im Monat.“ – Das bedeutet sozusagen, dass er sein Existenzminimum sichern kann. Ich habe das schon mehrfach ausgeführt. Ich muss es nicht nochmal beantworten. Herr Billen, ich mache es Ihnen aber noch viel einfacher zuzustimmen, weil Herr Hering es ja gesagt hat. Wir stimmen über die 8,50 Euro gar nicht ab. Wir stimmen ab über den Satz: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich weiterhin für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes einzusetzen und damit dem Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen.“

– Das ist alles andere als ein Eingriff in die Tarifautonomie.-

Da sind noch nicht einmal die 8,50 Euro festgelegt. Es geht nur darum, eine der Menschenwürde und unserem Anspruch an soziale Gerechtigkeit angemessene Lohnuntergrenze einzuführen. Ich glaube, dem können Sie zustimmen, Herr Billen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD –

Fuhr, SPD: Das erfordert Mut! –

Billen, CDU: Ich bin mal gespannt, welchen Antrag ihr am Ende noch stellt!)

Verwandte Artikel