Budgetrecht der Parlamente hat gesiegt

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Rettungsschirm (ESM) erklärt Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:

„Das Urteil schafft Klarheit, weil ESM und Fiskalvertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Urteil ist ein Sieg für den Parlamentarismus: Die Rechte des Bundestages müssen eingehalten werden. Ohne die Zustimmung des Deutschen Bundestages darf die Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro beim ESM nicht überschritten werden. Das Budgetrecht der Parlamente hat gesiegt.

Das Urteil bestätigt die GRÜNE Position und ist auch ein Erfolg unserer voran gegangenen Klage beim Bundesverfassungsgericht, dass einzelne Geheimhaltungsbestimmungen in den ESM-Verträgen nicht die Rechte des Bundestages auf Information und Unterrichtung begrenzen dürfen. Das Verfassungsgericht musste nicht schon wieder ein Gesetz kassieren, das von der schwarz-gelben Regierung initiiert wurde.“

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