Ende der Diskriminierung von Flüchtlingen

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz sagt Daniel Köbler, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Sie macht deutlich, dass auch Flüchtlingen ein menschenwürdiges Existenzminimum zusteht. Nun ist die Bundesregierung gezwungen endlich im Sinne der Betroffenen zu handeln. Wir GRÜNE prangern schon seit Jahren die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig an. Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht dafür gesorgt, dass die gesetzlich festgeschriebene Diskriminierung von Flüchtlingen endlich ein Ende hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Übergangsregelung gelten soll, um das bestehende Unrecht sofort beenden zu können. Demnach sollen die Leistungen an die Hartz-IV-Sätze angelehnt werden. Bisher lagen die Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bei lediglich zwei Dritteln der Hartz-IV-Leistungen. Sie wurden seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 1993 nicht erhöht und sind im Gesetz noch in D-Mark angegeben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung zur Stellungnahme in der mündlichen Verhandlung am 20. Juni 2012 eingeladen. Vertreten wurde Rheinland-Pfalz durch Staatssekretärin Margit Gottstein (Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen).

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