Nachtflüge: Ausnahme ist Regel

Anlässlich der Beantwortung der Anfrage „Umsetzung des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen“ erklärt Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender und Mainzer Abgeordneter BÜNDNIS/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:

„Die Zahlen zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen sind nicht hinnehmbar: 220 Nachtflugbewegungen allein im Mai sind einfach zu viel. Das sind mehr als sieben Bewegungen pro Nacht. Von begründeten Ausnahmefällen kann hier nicht mehr die Rede sein. Fraport macht mit Erlaubnis der hessischen Landesregierung die Ausnahme zur Regel. Damit unterläuft die hessische Landesregierung ein Urteil des obersten deutschen Verwaltungsgerichtes.

Ärgerlich an diesem Zustand ist, dass die hessische Landesregierung einerseits versucht, ihr Versagen beim Aufstellen des Planfeststellungsbeschluss zu bereinigen. Andererseits beweisen CDU und FDP in Hessen damit, dass sie die Interessen des maximalen Profits hinter die Rechte der Anwohnerinnen und Anwohner auf Ruhe und geschützte Gesundheit stellen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eindeutig: Die Menschen um den Flughafen Frankfurt haben das Recht auf eine konsequente Nachtruhe. Dieses hat die hessische Landesregierung umzusetzen.“

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