Erklärung des OBs nicht ausreichend

„Die Erklärung des Oberbürgermeisters zu seinem Erbaupachtverhältnis mit der Wohnbau ist nicht auseichend und wirft weitere Fragen auf“, erklärt Tabea Rößner, stellvertretende Fraktionssprecherin der GRÜNEN in Mainz.
Rößner weiter: „Das Finanzamt ist allein für die steuerrechtliche Prüfung der Immobilie zuständig und nicht für die Prüfung der Erbpachtregelung. Auch die von OB Beutel angeführte Innenrevision der Wohnbau kann nur schwer als unabhängige Instanz zur Bewertung der Vereinbarung gewertet werden, schließlich stand der Innenrevision Geschäftsführer Rainer Laub vor. Unschlüssig ist auch die Aussage des Oberbürgermeisters, das Grundstück sei ihm angeboten worden, wenn der Kauf des Grundstücks und die anschließende Bestellung des Erbaurechts in einem einzigen Vertrag erfolgt ist.“
Aufsichtsrat Daniel Köbler erwartet über die Vorgänge Aufklärung in der morgigen Sitzung des Aufsichtsrates der Wohnbau: „Wir wollen durch die Geschäftsführung über alle vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Oberbürgermeister und der Wohnbau sowie die geschäftlichen Auswirkungen für das Unternehmen informiert werden. Wir wollen außerdem wissen, welche weiteren Erbaupachtverträge mit Privatpersonen geschlossen wurden. Der neue Aufsichtsrat der Wohnbau muss in die Lage versetzt werden, mögliche Vorteilsnahmen auszuschließen.“

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